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Kartengültigkeit und Guthabenauszahlung: Informationen, tagesaktuell und von verlässlicher Quelle Hilfesystem FONIC.de
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==Kartengültigkeit und Guthabenauszahlung==
==Kartengültigkeit und Guthabenauszahlung==
*Die Karte muss innerhalb von zwölf Monaten einmalig genutzt werden (SMS oder abgehender Anruf), sonst kommt eine E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse, dass dies binnen einen Monats erfolgen muss, ansonsten Abschaltung der Karte. Diese ist dann nicht oder nur sehr schwer rückgängig zu machen, zumindest nach [https://www.telefon-treff.de/forum/thread/312477-der-allgemeine-fonic-thread/?postID=10119186#post10119186 :Quelle hier:].
*Bisheriger Stand: Die Karte muss innerhalb von zwölf Monaten einmalig genutzt werden (SMS oder abgehender Anruf), sonst kommt eine E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse, dass dies binnen einen Monats erfolgen muss, ansonsten Abschaltung der Karte. Diese ist dann nicht oder nur sehr schwer rückgängig zu machen, zumindest nach [https://www.telefon-treff.de/forum/thread/312477-der-allgemeine-fonic-thread/?postID=10119186#post10119186 :Quelle hier:]. Aktuellerer Stand (22.01.2025): Die Benachrichtigung kann auch nur per SMS kommen und die kostenlosen Ziele funktionieren nicht mehr
*Vorhandenes Guthaben kann man zum Monatsende auf das eigene Bankkonto auszahlen lassen, ohne dass die SIM-Karte deaktiviert wird. Dabei ist die vorherige Angabe der Bankdaten mit Lastschrifteinzugsgenehmigung notwendig, welche jederzeit per schriftlicher Mitteilung an FONIC widerrufbar bzw. wieder auspflegbar ist.
*Rücklastschriften können laut {{PAGENAME}} ein negatives Guthaben auslösen
*Vorhandenes Guthaben kann man (immer nur komplett!) zum jeweiligen Monatsende [https://www.fonic.de/guthaben-ausbezahlen :hier:] (leitet [https://www.fonic.de/login?redirect=/selfcare/service/guthaben-ausbezahlen&reason=loginRequired :hierhin (Link):]) auf das eigene Bankkonto auszahlen lassen, ohne dass die SIM-Karte deaktiviert wird. Dabei ist die abgeschlossene vorherige Hinterlegung der Bankdaten mit Lastschrifteinzugsgenehmigung notwendig, welche jederzeit per schriftlicher Mitteilung an FONIC widerrufbar bzw. wieder auspflegbar ist


==Angebotene Funktionen/Dienste==
==Angebotene Funktionen/Dienste==