Terminierungsentgelt

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Unter dem Begriff Terminierungsentgelt (auch Interconnection-Gebühr oder Interconnect-Entgelt genannt) versteht man den Betrag, den eine Telefongesellschaft bei der Vermittlung eines Gespräches in ein anderes Mobilfunknetz bzw. vom oder zum Festnetz zahlen muss bzw. für die Entgegennahme eines solchen aus einem fremden Netz zu zahlen hat. Diese Gebühren unterliegen dabei freien Vereinbarungen (Ausland-PSTN-calls) oder (Inland) der Regulierung der Bundesnetzagentur.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es ist nicht leicht, die aktuell geltenden Terminierungsentgelte in Erfahrung zu bringen, da diese lediglich im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlicht werden. Gelegentlich werden diese aber auch in Pressemitteilungen der Bundesnetzagentur wie beispielsweise hier angekündigt.
"Danach gilt rückwirkend ab dem 1. Dezember 2012 ein einheitliches Entgelt in Höhe von 1,85 ct/min für die sog. Mobilfunkterminierung. Ab dem 1. Dezember 2013 sinkt das Entgelt noch einmal geringfügig auf 1,79 ct/min."

Das bedeutet auf gut Deutsch, dass eine Telekommunikationsgesellschaft (im folgenden kürzer mit (englisch) "Telecom" bezeichnet) im Mobilfunkbereich im Sekundentakt für jede volle Minute in ihrem Netz angenommene Anrufe das "Entgelt" von 1,79 ct/min. von der einliefernden Telecom (nach)fordern kann.

Für den Festnetzbereich gilt analog dazu https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/130830_ZusSchaltgEntgelte.html.

Da die Terminierungsentgelte für Anrufe, die aus dem Ausland kommen oder ins Ausland gehen, den jeweiligen vertraglichen Regelungen der (inländischen, ausländischen) Marktteilnehmer unterliegen, ist es möglich, dass bei einer Anrufweiterleitung Kosten beim weiterleitenden Anbieter entstehen. Dies ist auch bei von Mobilfunknummern ins bundesdeutsche Festnetz weitergeleiteten und dort angenommenen Anrufen möglich. Aus diesem Grund bieten die meisten Telefonieanbieter keine kostenlose Anrufweiterleitung insbesondere zu Fremdnetzen jeder Art in ihren Flatrate-Tarifen an, dies gilt im Mobilfunkbereich zur Zeit auch für die Angebote der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. Dies wird möglicherweise noch sehr lange so bleiben, so dass sich ein Spekulieren auf eine Änderung aufgrund der ständig sinkenden IC-Entgelte, insbesondere im Festnetzbereich, nicht lohnt (diese bleiben ja als ständiger Kostenfaktor erhalten). Die Preise sollen hier, auch im Postpaidbereich mit Grundgebühr, möglichst günstig gehalten werden können.

Sonderfälle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Der Anbieter (hinter) "satellite" darf lediglich ein Terminierungsentgelt in Höhe der festgelegten eingehenden IC-Gebühren für Festnetztelefonie erheben. Neben satellite gibt es noch einen selbstständigen Anbieter, der auf solche "virtuellen Rufnummern" (welche nicht an einem Mobilfunkanschluss aufgeschaltet sind) spezialisiert ist und der über eine eigene Vorwahl für von ihm ausgegebenen Rufnummern (bei satellite die 015678 und die 015679) verfügt
  • Nicht zu verwechseln ist das Terminierungsentgelt mit folgendem Themenkreis: Artikel "BNetzA: Telekom muss Entgelte für letzte Meile senken" auf teltarif.de, vom 14.04.2022
  • Neben einer Sperre der Flat-Inkludierung von Weiterleitungen (gilt auch für im SIP-Client getätigte im Amt angemeldete Rufumleitungen!) ist auch eine "nachträgliche" Inrechnungstellung möglich (als Grund nennt der Anbieter in seinen Vertragsbestimmungen dabei entweder das Recht auf vermutete geschäftliche Nutzung des Telefonanschlusses oder eine Überschreitung eines monatlichen Kontingents oder Art der Anrufweiterleitung (z B. bei sofort))

Links[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]