Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen wichtigen Erfolg im Kampf für mehr Transparenz und Nachhaltigkeit bei Elektrogeräten erzielt: Der Elektronikkonzern Samsung musste eine Werbeaussage zurückziehen, in der der Akku zweier Smartphone-Modelle als „vom Nutzer auswechselbar“ bezeichnet wurde – obwohl der Tausch in der Praxis bis zu 54 Schritte und Spezialwerkzeug erfordert. Damit setzt die DUH erstmals die neuen EU-Vorgaben zur Reparierbarkeitskennzeichnung durch, die seit dem 20. Juni 2025 gelten.
Samsung hatte für die Modelle SM-S931B/DS und SM-A266B/DS suggeriert, dass der Akku vom Nutzer selbst gewechselt werden könne. Die Realität sah jedoch anders aus: Der Austausch erforderte nicht nur technisches Know-how, sondern auch Spezialwerkzeuge, die dem Gerät nicht beilagen. Zudem warnte die Reparaturanleitung vor Risiken wie Explosionen und dem Verlust des Wasser- und Staubschutzes.
Nach Intervention der DUH räumte Samsung den Verstoß ein und verpflichtete sich, die irreführende Aussage künftig zu unterlassen. Damit wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der die neuen EU-Ökodesign- und Kennzeichnungspflichten erstmals rechtlich durchsetzt.
Die neuen EU-Vorgaben sollen Verbraucher in die Lage versetzen, fundierte und nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. Ein zentrales Element ist die Reparierbarkeitskennzeichnung, die unter anderem angibt, ob ein Akkutausch durch Laien möglich ist. Laut Verordnung darf ein Akku nur dann als „vom Nutzer austauschbar“ beworben werden, wenn der Tausch ohne Spezialwerkzeug und ohne Gefährdung möglich ist – eine Hürde, die Samsung in diesem Fall klar verfehlt hat.
„Diese dreiste Umweltlüge konnten wir erfolgreich stoppen“, kommentiert Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. Sie fordert nun die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer auf, die Einhaltung der neuen Vorschriften konsequent zu kontrollieren. Nur so könne der Verbraucherschutz effektiv gestärkt werden.
Der Fall Samsung zeigt exemplarisch, wie wichtig klare und überprüfbare Informationen zur Reparierbarkeit von Geräten sind. Gerade bei Smartphones, deren Akkus oft nach wenigen Jahren an Kapazität verlieren, ist der einfache Austausch ein entscheidender Faktor für die Lebensdauer und Umweltbilanz eines Produkts.
Die DUH fordert daher nicht nur strengere Kontrollen, sondern auch eine Ausweitung der Kennzeichnungspflichten auf weitere Produktgruppen wie Laptops, Wearables oder Haushaltsgeräte. Aktuell gelten die Vorgaben ausschließlich für Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone.
Weitere Informationen zur DUH-Initiative und zur rechtlichen Einordnung finden Sie auf der offiziellen DUH-Webseite.
Mit dem erfolgreichen Vorgehen gegen Samsung hat die Deutsche Umwelthilfe ein starkes Signal gesetzt: Greenwashing und irreführende Werbeaussagen zur Reparierbarkeit werden nicht länger hingenommen. Für Verbraucher bedeutet das mehr Klarheit beim Gerätekauf – und für Hersteller die klare Aufforderung, ihre Produkte transparenter und nachhaltiger zu gestalten.
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