Flatrate: Unterschied zwischen den Versionen

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317 Bytes entfernt ,  26. Dezember 2023
→‎Definition und Wortbedeutung: Information unnütz und missverständlich, da sie sich ausschließlich auf kaufmännische Prozesse, nicht auf Netzbeschaffenheiten bezieht (Stand: 08.12.2023, nach Freischaltung von 5G auch im TEF-Inlandroaming)
(→‎Definition und Wortbedeutung: Information unnütz und missverständlich, da sie sich ausschließlich auf kaufmännische Prozesse, nicht auf Netzbeschaffenheiten bezieht (Stand: 08.12.2023, nach Freischaltung von 5G auch im TEF-Inlandroaming))
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Häufiger geworden sind auch "Flatrates", die für einen relativ eng begrenzten Zeitraum, typischerweise also z. B. für 24 Stunden, also tagesweise, oder sogar wochenweise zu einem bestehenden Internet abdeckenden Tarif '''hinzugebucht''' werden können und diesen für temporär höhere Surfvolumenansprüche ergänzen. Zu diesem Thema informieren Sie sich am besten auf unseren Anbieterseiten und auf der Auslobung der Angebote der jeweiligen Netzbetreiber (oder Provider).
Häufiger geworden sind auch "Flatrates", die für einen relativ eng begrenzten Zeitraum, typischerweise also z. B. für 24 Stunden, also tagesweise, oder sogar wochenweise zu einem bestehenden Internet abdeckenden Tarif '''hinzugebucht''' werden können und diesen für temporär höhere Surfvolumenansprüche ergänzen. Zu diesem Thema informieren Sie sich am besten auf unseren Anbieterseiten und auf der Auslobung der Angebote der jeweiligen Netzbetreiber (oder Provider).


Neu ist ein Angebot der 1&1 Drillisch AG (realisiert dann von der 1&1 Telecommunication SE) unter der Marke [[1und1_Postpaid|Einsundeins]]. Hierbei erhält der Kunde 100 GB Highspeed-Volumen zu einem Preis von 39,99€/Monat ohne Endgerät, darüber wird wie sonst bei Einsundeins auf maximal 64 kbit/s (symmetrisch) gedrosselt. Dies weist den Weg zu der Frage, ob bei den spätestens durch [[5G]] erheblich gesteigerten Datenübertragungsraten eine "echte Flatrate" noch kaufmännisch realisierbar ist und wenn ja, wie sehr sich dann zwangsläufig das Preis-Leistungs-Verhältnis verschlechtern muss, bei angenommener intensiver Nutzung durch mehr als nur einzelne Kunden ("Powernutzer"). '''Neuer Stand hierzu:''' Ab spätestens 2025 darf Drillisch/Einsundeins nicht mehr als Wiederverkäufer von Mobilfunkleistungen auftreten, dann muss für die Nutzung der 5G-Technologie in diesen Tarifen in das (bis jetzt, Stand März 2023) erheblich schlechter nutzbare 5G-Netzwerk des Anbieters ausgewichen werden.
Neu ist ein Angebot der 1&1 Drillisch AG (realisiert dann von der 1&1 Telecommunication SE) unter der Marke [[1und1_Postpaid|Einsundeins]]. Hierbei erhält der Kunde 100 GB Highspeed-Volumen zu einem Preis von 39,99€/Monat ohne Endgerät, darüber wird wie sonst bei Einsundeins auf maximal 64 kbit/s (symmetrisch) gedrosselt. Dies weist den Weg zu der Frage, ob bei den spätestens durch [[5G]] erheblich gesteigerten Datenübertragungsraten eine "echte Flatrate" noch kaufmännisch realisierbar ist und wenn ja, wie sehr sich dann zwangsläufig das Preis-Leistungs-Verhältnis verschlechtern muss, bei angenommener intensiver Nutzung durch mehr als nur einzelne Kunden ("Powernutzer").


Telefonflatrates sind kaufmännisch (in der Praxis) durch das sogenannte "Terminierungsentgelt" limitiert. Dabei zeichnet sich in den letzten Jahren (Stand: 11.02.2023) eine kontinuierliche rückläufige Tendenz ab. Siehe auch unsere "Nützliches"-[[Terminierungsentgelt|Seite zum Thema>>>]].
Telefonflatrates sind kaufmännisch (in der Praxis) durch das sogenannte "Terminierungsentgelt" limitiert. Dabei zeichnet sich in den letzten Jahren (Stand: 11.02.2023) eine kontinuierliche rückläufige Tendenz ab. Siehe auch unsere "Nützliches"-[[Terminierungsentgelt|Seite zum Thema>>>]].
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