Telekom: Unterschied zwischen den Versionen

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6 Bytes entfernt ,  4. Oktober 2008
K
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==Kündigen und Rufnummer zu einem anderen Anbieter portieren==
==Kündigen und Rufnummer zu einem anderen Anbieter portieren==
Im Gegensatz zu den anderen großen Netzbetreibern bietet T-Mobile kein Formular für eine Verzichtserklärung an um die Rufnummer portieren zu können. Ein formloses Schreiben an T-Mobile mit einer Verzichtserklärung sollte ausreichen, um die Karte zu kündigen und die MNP (Mobile Number Portability) starten zu können.
Im Gegensatz zu den anderen großen Netzbetreibern bietet T-Mobile kein Formular für eine Verzichtserklärung an um die Rufnummer portieren zu können. Ein formloses Schreiben an T-Mobile mit einer Verzichtserklärung sollte ausreichen, um die Karte zu kündigen und die MNP (Mobile Number Portability) starten zu können.


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Zu beachten:
Zu beachten:
*Es müssen sich 24,95 € als Guthaben auf dem Xtra-Konto befinden um die Kosten für die MNP zu decken.
*Bevor man die Portierung beim neuen Anbieter startet sollte man die Bestätigung seitens T-Mobile abwarten, welche man per Post erhält, damit die Portierung nicht von T-Mobile abgelehnt wird.
*Sollten sich mehr als 24,95 € als Guthaben auf dem Xtra-Konto befinden, sollte man die Xtra-Karte wie oben beschrieben mit einschicken damit das restliche Guthaben ausgezahlt werden kann.


* Es müssen sich 24,95 € als Guthaben auf dem Xtra-Konto befinden um die Kosten für die MNP zu decken.
* Bevor man die Portierung beim neuen Anbieter startet sollte man die Bestätigung seitens T-Mobile abwarten, welche man per Post erhält, damit die Portierung nicht von T-Mobile abgelehnt wird.
* Sollten sich mehr als 24,95 € als Guthaben auf dem Xtra-Konto befinden, sollte man die Xtra-Karte wie oben beschrieben mit einschicken damit das restliche Guthaben ausgezahlt werden kann.
==AGB==
==AGB==
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten unzulässige Klauseln http://www.vzbv.de/go/presse/1043/index.html.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten unzulässige Klauseln http://www.vzbv.de/go/presse/1043/index.html.
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