Congstar: Unterschied zwischen den Versionen

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2 Bytes hinzugefügt ,  31. Januar 2010
K
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Obwohl sich congstar auf seiner Internet-Seite unter ''Datenschutz'' [http://www.congstar.de/Datenschutz--724d.html Abs. 7.6] eine Bonitätsprüfung vorbehält, gibt es bisher keine Belege, dass das bei Prepaid-Verträgen auch tatsächlich gemacht wird. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass diese Klausel Vertragsbestandteil wird, da in den AGB nichts derartiges steht und einem Käufer z.B. an der Tankstelle nicht zugemutet werden kann, im Internet zu suchen.
Obwohl sich congstar auf seiner Internet-Seite unter ''Datenschutz'' [http://www.congstar.de/Datenschutz--724d.html Abs. 7.6] eine Bonitätsprüfung vorbehält, gibt es bisher keine Belege, dass das bei Prepaid-Verträgen auch tatsächlich gemacht wird. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass diese Klausel Vertragsbestandteil wird, da in den AGB nichts derartiges steht und einem Käufer z.B. an der Tankstelle nicht zugemutet werden kann, im Internet zu suchen.


==AGB==
===AGB===
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten unzulässige Klauseln http://www.vzbv.de/go/presse/1043/index.html.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten unzulässige Klauseln http://www.vzbv.de/go/presse/1043/index.html.
Urteil des LG Köln als PDF: http://www.vzbv.de/start/download.php?file=congstar_lg_koeln_26_o_150_08.pdf&ordner=mediapics
Urteil des LG Köln als PDF: http://www.vzbv.de/start/download.php?file=congstar_lg_koeln_26_o_150_08.pdf&ordner=mediapics
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