ALDI TALK: Unterschied zwischen den Versionen

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468 Bytes hinzugefügt ,  10. Dezember 2007
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* Aldi Talk machte negative Schlagzeilen mit bisher bei deutschen Prepaidkarten einmaligen AGB: Aldi Talk-SIM-Karten können offiziell überhaupt nicht auf neue Nutzer überschrieben werden (AGB 9.6) und für die Weitergabe an Dritte wird eine sehr hohe Vertragsstrafe von 1.250 Euro angedroht (AGB 10.6.). Nach der alten Fassung der Aldi Talk-AGB wollte die E-Plus Service GmbH & Co. KG sogar 12.500 Euro Strafe für einen Inhaberwechsel vom bisherigen Kunden. Zwischenzeitlich wurde allerdings von einigen Kunden berichtet, dass die Aldi Talk-Karte problemlos/formlos und kostenlos auf andere Nutzer übertragen werden konnte.
* Aldi Talk machte negative Schlagzeilen mit bisher bei deutschen Prepaidkarten einmaligen AGB: Aldi Talk-SIM-Karten können offiziell überhaupt nicht auf neue Nutzer überschrieben werden (AGB 9.6) und für die Weitergabe an Dritte wird eine sehr hohe Vertragsstrafe von 1.250 Euro angedroht (AGB 10.6.). Nach der alten Fassung der Aldi Talk-AGB wollte die E-Plus Service GmbH & Co. KG sogar 12.500 Euro Strafe für einen Inhaberwechsel vom bisherigen Kunden. Zwischenzeitlich wurde allerdings von einigen Kunden berichtet, dass die Aldi Talk-Karte problemlos/formlos und kostenlos auf andere Nutzer übertragen werden konnte.


'''Abrechnungspanne''':
* Zwischen Ende 2005 und August 2006 kosteten Gespräche von ALDI-Talk-Kunden zu sämtlichen E-Plus-Anschlüssen lediglich '''5 cent''' pro Minute (anstelle der damals gültigen 15 cent). Diese längst behobene Abrechnungspanne entstand, weil der Anbieter Medion Mobile damals noch nicht unterscheiden konnte zwischen ALDI-Tak-Kunden und E-Plus-Kunden. Sämtliche Telefonate ins E-Plus-Netz wurden also zum damaligen Internpreis abgerechnet.


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