Eine schwere gerichtliche Niederlage musste der Fahrdienstvermittler Uber vor dem Frankfurter Landgericht einstecken. Im heute verkündeten Urteil wurde dem Unternehmen untersagt, Beförderungsaufträge an Mietwagenunternehmen mit seiner App weiterzugeben. Geklagt hatte ein Zusammenschluss von Taxizentralen aus verschiedenen Städten in Deutschland. Sie stützten sich bei der Klage auf das Personenbeförderungsgesetz und “Testfahrten”, die das wettbewerbswidrige Verhalten von Uber aus Sicht der Taxiunternehmen untermauern sollen.
Das Gericht sieht die Vermittlung der Fahrten durch die App „Uber“ als wettbewerbswidrig an und erkannte im Geschäftsmodell gleich verschiedene Wettbewerbsverstöße. So fehle Uber eine eigene Mietwagenkonzession, die aber im vorliegenden Fall notwendig sei. „Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes“, erklärte die Vorsitzende Richterin. Dies sei unter anderem daran zu erkennen, dass Uber durch seine Werbung gegenüber den Kunden als Anbieter der Beförderungsleistung auftrete, die in Deutschland nur mit einer entsprechenden Konzession erlaubt sei, wie sie beispielsweise Taxiunternehmen ausgestellt würde. Außerdem wähle Uber den konkreten Fahrer eigens aus und bestimme den Preis.
„Uber hat auch gegen die Verpflichtung verstoßen, wonach Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen dürfen, die vorher am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingegangen sind“, erläuterte das Gericht. Die klagende Taxivereinigung hatte durch zwei Testfahrten nachgewiesen, dass Fahrer von Mietwagen über die Uber-App Aufträge angenommen hatten, ohne zuvor die Beförderungsanfrage auf dem Unternehmer-Smartphone zu beantworten. Zwar fordert Uber die Mietwagenunternehmen auf, die gesetzlichen Regeln einzuhalten. Uber habe die Mietwagenfirmen aber nicht ausreichend kontrolliert, befand die Kammer.
Während sich die klagenden Taxiunternehmen mit dem Urteil zufrieden zeigten, gab es vom Branchenverband bitkom kritische Stimmen zu hören. Dort sieht man das Personenbeförderungsgesetz als antiquiert und reformbedürftig an: „Das heutige Verbot der Fahrdienstvermittlung per Uber-App zeigt: Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes ist mehr als überfällig. Das Gesetz stammt aus einer Zeit, als es neben Privat-Pkw und Bussen und Bahnen allein das Taxi für die persönliche Mobilität gab und das Smartphone nicht einmal erfunden war. Das Gesetz schützt die Pfründe der Taxi-Innungen zu Lasten der Verbraucher. Leidtragende sind die Fahrgäste…. Wir sollten neue Mobilitätsdienste und digitale Plattformen, die sie anbieten, unterstützen und aufhören, ihnen Steine in den Weg zu legen.“
Die mit dem heutigen Urteil ausgesprochene Untersagung der Fahrvermittlung durch Uber gilt ab sofort. Eine Umstellungsfrist hat das Landgericht Frankfurt am Main nicht gewährt. Uber habe wegen einer vorangegangenen Abmahnung und anderer gerichtlicher Verfahren mit einer Untersagung rechnen müssen. Das Urteil vom 19.12.2019 (Az.: 3-08 O 44/19) ist aber noch nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden.
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