Neues ePass-Verfahren macht die elektronische Patientenakte alltagstauglich
Erstellt am 17.03.2026 von Mike Bauerfeind
Der Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) war für viele Versicherte bisher zu kompliziert und oft mit bürokratischen Hürden verbunden. Ab dem 25. März 2026 ändert sich das grundlegend: Ein neues, rein digitales Identifizierungsverfahren namens ePass ermöglicht einen schnellen und unkomplizierten Login per Smartphone. Damit soll der Zugang zur Patientenakte erleichtert und die bisher zurückhaltende Nutzung angekurbelt werden.
So funktioniert das neue Verfahren
Entwickelt wurde die ePass-Lösung von dem Unternehmen Nect. Sie ersetzt komplizierte Anmeldewege durch einen simplen, zweistufigen Prozess direkt am eigenen Smartphone:
- Auslesen der auf dem Ausweis-Chip gespeicherten Daten über die NFC-Funktion des Handys.
- Abgleich der biometrischen Daten durch ein Foto des Ausweises und ein kurzes Selfie-Video.
Durch diese Kombination gilt das Verfahren als sicher und alltagstauglich. Es unterscheidet sich damit deutlich vom alten Video-Ident-Verfahren, das in der Vergangenheit wegen Sicherheitsbedenken eingestellt werden musste.
Keine PIN mehr erforderlich
Bisher brauchten Versicherte für die rein digitale Anmeldung zwingend eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Personalausweis samt zugehöriger PIN. Wer diese nicht zur Hand hatte, musste sich persönlich in einer Postfiliale oder in der Geschäftsstelle der Krankenkasse identifizieren. All diese Hürden fallen mit dem neuen System weg.
Für den ePass genügt ein Personalausweis (ausgestellt ab August 2021) oder ein Reisepass (ausgestellt ab 2005), der das typische ePass-Symbol trägt. Da das System auch ausländische Reisepässe akzeptiert, steht der digitale Weg zur Akte und zu Online-Geschäftsstellen nun noch deutlich mehr Menschen offen.
Rollout für Millionen Versicherte
Der IT-Dienstleister BITMARCK stellt das neue Verfahren pünktlich zum 25. März 2026 zur Verfügung. Damit können rund 80 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten die Technologie direkt anbieten. Die rechtliche Grundlage dafür wurde bereits am 1. Januar 2026 mit dem neuen Pflegegesetz geschaffen, woraufhin die Digitalagentur gematik die offizielle Zulassung erteilte.
Andreas Strausfeld, Vorsitzender der BITMARCK-Geschäftsführung, sieht in der Technik einen wichtigen Meilenstein. Er betont jedoch, dass ein leichter Zugang allein nicht ausreicht, um die Nutzung der Patientenakte voranzutreiben. Das Bundesgesundheitsministerium sei nun gefragt, die Vorteile der ePA durch gezielte und nachhaltige Aufklärungskampagnen stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken.
- Teaser_Patientenakte_klein: Bild: KI-generiert
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