Benutzer Diskussion:Hausmeister: Unterschied zwischen den Versionen

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--[[Benutzer:Hausmeister|Hausmeister]] 15:20, 23. Nov. 2008 (CET) Probieren geht über Studieren, aber eigentlich auch egal. Man muss ja auch nicht.
--[[Benutzer:Hausmeister|Hausmeister]] 15:20, 23. Nov. 2008 (CET) Probieren geht über Studieren, aber eigentlich auch egal. Man muss ja auch nicht.
--[[Benutzer:Admin|Admin]] 16:56, 23. Nov. 2008 (CET) Hallo Hausmeister & DrSeehas: ich brauche mal Eure Meinung. Habe mich etwas mit den Partnerprogrammen (Afiliti, Zanox) beschäftigt. Dabei ist mir aufgefallen, dass es durchaus möglich ist, Rückvergütungssysteme zu installieren. Bei Simyo beispielsweise "darf" ich 50% wieder ausschütten. Dazu nun meine Frage: wenn ich auf meiner kommerziellen Webseite ein Angebot schalten würde "Simyo Prepaidkarte bis 30.11. mit 3,-€ Startguthaben kostenlos", weil ich 50% (=5,-€) als Auszahlung dem Kunden auf sein Konto überweise, dann würde ich rechtlich einwandfrei handeln, da Simyo genau dies ja erlaubt. Ist jetzt nur ein Beispiel. Damit wäre ich aber sozusagen eine aktuelle Sonderaktion, weil ich ja Simyo Karten verschenke. Und jetzt kommt meine Frage: wäre es unmoralisch, dieses hier auch als Sonderaktion zu betiteln?
Also im Sinne von Simyo mit 3,-€ Startguthaben geschenkt und dann Link zu mir? Was sagt ihr dazu. Mal bitte eine ehrliche Meinung!