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56 Bytes hinzugefügt ,  6. Juli 2009
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→‎simply, callmobile aus Liste links auf Hauptseite löschen: TK-Gesetz-Link: "§ 45f Vorausbezahlte Leistung Der Teilnehmer muss die Möglichkeit haben, auf Vorauszahlungsbasis ..."
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K (→‎simply, callmobile aus Liste links auf Hauptseite löschen: TK-Gesetz-Link: "§ 45f Vorausbezahlte Leistung Der Teilnehmer muss die Möglichkeit haben, auf Vorauszahlungsbasis ...")
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::--[[Benutzer:Admin|Admin]] 15:13, 5. Jul. 2009 (CEST) Okay, von der Startseite (Links) habe ich die Tarife/Anbieter entfernt. Ich würde sie aber dennoch behalten. Allerdings könnte ich mich auch damit abfinden, dass wir 1.) eine neue Kategorie "Pseudo-Prepaid" erstellten und alle solchen Anbieter dorthin verschieben, dann stehen sie auch nicht mehr unter "weitere Prepaidtarife" und 2.) der Fairness halber die betreffenden Anbieter aus der Tariftabelle streichen und dort auch nicht mehr listen. Was würdet ihr dazu sagen? Das würde ich so mittragen.
::--[[Benutzer:Admin|Admin]] 15:13, 5. Jul. 2009 (CEST) Okay, von der Startseite (Links) habe ich die Tarife/Anbieter entfernt. Ich würde sie aber dennoch behalten. Allerdings könnte ich mich auch damit abfinden, dass wir 1.) eine neue Kategorie "Pseudo-Prepaid" erstellten und alle solchen Anbieter dorthin verschieben, dann stehen sie auch nicht mehr unter "weitere Prepaidtarife" und 2.) der Fairness halber die betreffenden Anbieter aus der Tariftabelle streichen und dort auch nicht mehr listen. Was würdet ihr dazu sagen? Das würde ich so mittragen.
::--[[Benutzer:Hausmeister|Hausmeister]] 18:39, 5. Jul. 2009 (CEST) Geh ich voll mit. Dafür.  
::--[[Benutzer:Hausmeister|Hausmeister]] 18:39, 5. Jul. 2009 (CEST) Geh ich voll mit. Dafür.  
:::--[[Benutzer:Carponaut stefan|Carponaut Stefan]] 11:41, 6. Jul. 2009 (CEST) Ich finde die Löschung aus der Liste links gut und richtig. Durch eine erneute Listung auf der Hauptseite (ausserhalb des Kastens "Aktuelle Sonderaktionen") würde dieser Effekt ins Gegenteil verkehrt. Ich finde es nach wie vor durchaus gerechtfertigt Callmobile und Simply (ohne free) ganz zu löschen. Es hat auch mit der journalistischen Wahrheitspflicht zu tun, die Skater so oft anmahnt. Meine zentralen Gedanken dazu: bei der Liberalisierung hat die Politik gewollt, dass die Nutzung der Tk-Leistungen dem Endbenutzer auch "auf Guthabenbasis" ermöglicht werden soll. Das wurde m.W. auch ins Gesetz geschrieben. Zu dieser Zeit hatte die Industrie wohl schon signalisiert, dass ein Produkt "Prepaid" möglich sein wird. Hintergrund war für diese Willensbildung wohl das Beispiel eines strikt auf Guthabenbasis geführten Bankkontos mit Bankcard ohne ec- oder Kreditkarte. Das Produkt easymobile kam erst deutlich später, so dass die Abgeordneten bei ihrem Gesetz sicherlich ein Produkt zugrundegelegt haben, das zum Schutz und Selbstschutz der Konsumenten '''keine Verfügungen ausserhalb des zuvor eingezahlten Guthabens''' ermöglicht, eben genau wie bei einem Guthabenkonto bei der Bank. <br/>
:::--[[Benutzer:Carponaut stefan|Carponaut Stefan]] 11:41, 6. Jul. 2009 (CEST) Ich finde die Löschung aus der Liste links gut und richtig. Durch eine erneute Listung auf der Hauptseite (ausserhalb des Kastens "Aktuelle Sonderaktionen") würde dieser Effekt ins Gegenteil verkehrt. Ich finde es nach wie vor durchaus gerechtfertigt Callmobile und Simply (ohne free) ganz zu löschen. Es hat auch mit der journalistischen Wahrheitspflicht zu tun, die Skater so oft anmahnt. Meine zentralen Gedanken dazu: bei der Liberalisierung hat die Politik gewollt, dass die Nutzung der Tk-Leistungen dem Endbenutzer auch "auf Guthabenbasis" ermöglicht werden soll. [http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45f.html Das wurde m.W. auch ins Gesetz geschrieben]. Zu dieser Zeit hatte die Industrie wohl schon signalisiert, dass ein Produkt "Prepaid" möglich sein wird. Hintergrund war für diese Willensbildung wohl das Beispiel eines strikt auf Guthabenbasis geführten Bankkontos mit Bankcard ohne ec- oder Kreditkarte. Das Produkt easymobile kam erst deutlich später, so dass die Abgeordneten bei ihrem Gesetz sicherlich ein Produkt zugrundegelegt haben, das zum Schutz und Selbstschutz der Konsumenten '''keine Verfügungen ausserhalb des zuvor eingezahlten Guthabens''' ermöglicht, eben genau wie bei einem Guthabenkonto bei der Bank. <br/>
Easymobile (Callmobile) hatte diese Idee aber erweitert. Es ging wohl darum einen Vertrag zu ermöglichen der genausoviel abwirft wie ein Grundgebühr-Vertrag, die Fixkosten aber geschickt anders verpackt. Ursprünglich war die (1.) Administrationsgebühr nur in den AGB enthalten. Und es war (2.) möglich dass eine zivilrechtliche Verschuldung (Verpflichtungsgeschäft) ausserhalb des eingezahlten Guthabens möglich wurde, indem Gespräche NICHT unterbrochen wurden - was die Kernbedingung für den gesetzlichen Gedanken der "Guthabenbasis" total aushöhlte.<br/>Gegen (1.) - die Verschleierung einer Grundgebühr indem diese in die AGB statt wie geboten als vertragswesentlichen Bestandteil in der Preisliste geschoben wurde, hat im Wege des Verbandsklagerechts die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) Klage erhoben einen Prozess geführt - und gewonnen!<br/>Da aber in der ganzen Branche die Wettbewerbssitten verwildert sind und Preise von Null Euro ausgepreist werden und nur ganz klein in den Fußnoten auf monatelange Folgekosten verwiesen wird, dieses war früher meines Wissens auch verboten, wurde Easymobile/Callmob. nur die bisherige Praxis die Administrationsgebühr zu "verstecken", untersagt.<br/>In der Folge haben sie das Urteil - wenn man das mit einem Körnchen Salz sieht - elegant umschifft, indem sie auf die Admin-Gebühr in einer Fussnote in der Tabelle bei Grundgebühr "keine" hinwiesen. Zu dieser Fussnote muss man aber das Tarifblatt quasi umblättern.<br/>Frage: '''wer liest schon noch die Fussnote, wenn der Tabelleneintrag "keine" lautet?  
Easymobile (Callmobile) hatte diese Idee aber erweitert. Es ging wohl darum einen Vertrag zu ermöglichen der genausoviel abwirft wie ein Grundgebühr-Vertrag, die Fixkosten aber geschickt anders verpackt. Ursprünglich war die (1.) Administrationsgebühr nur in den AGB enthalten. Und es war (2.) möglich dass eine zivilrechtliche Verschuldung (Verpflichtungsgeschäft) ausserhalb des eingezahlten Guthabens möglich wurde, indem Gespräche NICHT unterbrochen wurden - was die Kernbedingung für den gesetzlichen Gedanken der "Guthabenbasis" total aushöhlte.<br/>Gegen (1.) - die Verschleierung einer Grundgebühr indem diese in die AGB statt wie geboten als vertragswesentlichen Bestandteil in der Preisliste geschoben wurde, hat im Wege des Verbandsklagerechts die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) Klage erhoben einen Prozess geführt - und gewonnen!<br/>Da aber in der ganzen Branche die Wettbewerbssitten verwildert sind und Preise von Null Euro ausgepreist werden und nur ganz klein in den Fußnoten auf monatelange Folgekosten verwiesen wird, dieses war früher meines Wissens auch verboten, wurde Easymobile/Callmob. nur die bisherige Praxis die Administrationsgebühr zu "verstecken", untersagt.<br/>In der Folge haben sie das Urteil - wenn man das mit einem Körnchen Salz sieht - elegant umschifft, indem sie auf die Admin-Gebühr in einer Fussnote in der Tabelle bei Grundgebühr "keine" hinwiesen. Zu dieser Fussnote muss man aber das Tarifblatt quasi umblättern.<br/>Frage: '''wer liest schon noch die Fussnote, wenn der Tabelleneintrag "keine" lautet?  
Wer erwartet, dass eine Fussnote noch nachkommt, die das "keine" zu einem "eine" werden lässt??'''<br/>
Wer erwartet, dass eine Fussnote noch nachkommt, die das "keine" zu einem "eine" werden lässt??'''<br/>
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