Bearbeiten von „Rufnummernmitnahme

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'''MNP''' steht für ''"Mobile Number Portability"'' - die Rufnummernmitnahme bei einem Anbieterwechsel.
'''MNP''' steht für ''"Mobile Number Portability"'' - die Rufnummernmitnahme bei einem Anbieterwechsel.


<big>'''Änderungen seit 01.12.2021''': '''Kein''' abgehendes Portierungsentgelt mehr, Rufnummer kann dafür nur noch '''bis zu 30 Tage''' nach Ende des dazugehörigen Vertrags portiert werden (keine zeitlich darüber hinausgehende Verpflichtung des abgehenden Providers mehr).</big>
Dabei kann der Kunde beim Wechsel des Mobilfunkanbieters seine bisherige Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen. Die Mitnahme ist beim bisherigen Anbieter immer '''kostenpflichtig''', so werden (Stand: 19.04.2020) je nach Anbieter '''zwischen 24,95&nbsp;€ und 30,72&nbsp;€ Portierungsentgelt''' erhoben. [https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20200420_Portierungsentgelte.html Laut Bundesnetzagentur darf inzwischen] eine Obergrenze von '''6,82€ brutto (bedeutet zuzüglich Mwst.)''' nicht überschritten werden. Der neue Anbieter kann ebenfalls ein Entgelt berechnen, hiervon wird jedoch kaum Gebrauch gemacht. Die Kosten der Anbieter untereinander belaufen sich aktuell (Stand: 20.04.2020 und einige Zeit davor) übrigens auf 3,58 € brutto (Endpreis) je Portierungsvorgang (Quelle: Oben verlinkte [https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Presse/Pressemitteilungen/2020/20200420_Portierungsentgelte.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Pressemitteilung der BNetzA]). Man kann das Startguthaben auch für die Portierung verwenden (zur Sicherheit eine möglichst passgenaue Guthabenhöhe vor deren Einleitung herstellen, man hat nämlich keinen Rechtsanspruch darauf, dass der (alte) Anbieter Beträge, die reines Startguthaben sind, bei der Auszahlung berücksichtigt). Allgemein kann in Discounterbereich bei nahezu allen Anbietern eine solche Rufnummernmitnahme vom Altanbieter durchgeführt werden.
 
Dabei kann der Kunde beim Wechsel des Mobilfunkanbieters seine bisherige Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen. Die Mitnahme ist beim bisherigen Anbieter immer '''kostenpflichtig''', so werden (Stand: 19.04.2020) je nach Anbieter '''zwischen 24,95&nbsp;€ und 30,72&nbsp;€ Portierungsentgelt''' erhoben. [https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/20200420_Portierungsentgelte.html Laut Bundesnetzagentur darf inzwischen] eine Obergrenze von '''6,82€ brutto (bedeutet Endpreis / inklusive Mwst.)''' nicht überschritten werden. Der neue Anbieter kann ebenfalls ein Entgelt berechnen, hiervon wird jedoch kaum Gebrauch gemacht. Die Kosten der Anbieter untereinander belaufen sich aktuell (Stand: 20.04.2020 und einige Zeit davor) übrigens auf 3,58 € brutto (Endpreis) je Portierungsvorgang (Quelle: Oben verlinkte [https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Presse/Pressemitteilungen/2020/20200420_Portierungsentgelte.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Pressemitteilung der BNetzA]). Man kann das Startguthaben meistens auch für die Portierung verwenden (zur Sicherheit eine möglichst passgenaue Guthabenhöhe vor deren Einleitung herstellen, man hat nämlich keinen Rechtsanspruch darauf, dass der (alte) Anbieter Beträge, die reines Startguthaben sind, bei der Auszahlung berücksichtigt, auch nicht in Form der Deckung der Portierungskosten), zur Zeit bekannte Ausnahme: [[Kaufland mobil]].


Handelt es sich beim bisherigen Vertrag um einen Prepaidmodell, so muss neben der abzugebenden '''Verzichtserklärung''' auch der Betrag für die Rufnummernmitnahme als Guthaben auf dem Prepaidkonto vorhanden sein oder muss vor Vertragsende extra überwiesen oder aufgebucht werden. Da die meisten Anbieter in ihren Verzichtserklärungen einbauen, dass der Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens, welches nach Abzug des Portierungsentgelts vorhanden ist, verfällt, bietet sich hier eine Banküberweisung an. Da hierbei der Überweisungsbetrag exakt angegeben werden kann, bliebe somit kein Restguthaben übrig. Ebenfalls kann der Klausel widersprochen werden und durch Angabe der Bankdaten eine Auszahlung des Restguthabens eingefordert werden.
Handelt es sich beim bisherigen Vertrag um einen Prepaidmodell, so muss neben der abzugebenden '''Verzichtserklärung''' auch der Betrag für die Rufnummernmitnahme als Guthaben auf dem Prepaidkonto vorhanden sein oder muss vor Vertragsende extra überwiesen oder aufgebucht werden. Da die meisten Anbieter in ihren Verzichtserklärungen einbauen, dass der Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens, welches nach Abzug des Portierungsentgelts vorhanden ist, verfällt, bietet sich hier eine Banküberweisung an. Da hierbei der Überweisungsbetrag exakt angegeben werden kann, bliebe somit kein Restguthaben übrig. Ebenfalls kann der Klausel widersprochen werden und durch Angabe der Bankdaten eine Auszahlung des Restguthabens eingefordert werden.


Die Mitnahme einer Rufnummer vom Discounter zu einem neuen Anbieter (im Prepaid- oder im Postpaid-Bereich, das heißt auf Rechnung) ist in jedem Fall möglich (dies wird rechtlich von der Bundesnetzagentur zugesichert), sofern der neue Anbieter die eingehende Rufnummernportierung anbietet (hierzu und dass diese Aufnahme auch auf Seiten des aufnehmenden Providers völlig kostenlos sein müsse, besteht wiederum keine Verpflichtung). Die vorzeitige Mitnahme der Rufnummer ist inzwischen fast schon Usus (außer bei mobilcom-debitel (Prepaid), wo sogar eine Verpflichtung zu einer Abbuchungsermächtigung hinsichtlich der Portierungsgebühr vorgegeben wird), im Prepaidbereich jedoch mit einem Wermutstropfen versehen: Ausschließlich die Deutsche Telekom als Mobilfunkanbieter bietet sie nach unseren Erkenntnissen ihren Kunden gerne an (Magenta-mobil-Prepaid-Tarif, Discounter bieten dieses Feature von Haus aus '''nicht'''), man wird aber auch hier, wenn man nicht Glück hat bzw. hartnäckig bleibt, standardmäßig auf die Kündigung mit Wirksamkeit zu einem 14 Tage in der Zukunft liegenden Zeitpunkt verwiesen (im Chat oder an der Hotline kann man jedoch problemlos die vorzeitige Rufnummernmitnahme mit Zuweisung einer anderen Rufnummer bzw. Fortsetzung des Prepaid-Vertrags einstellen lassen). Es erfolgt sonst zur Zeit bei allen Prepaid-Angeboten (alle Anbieter) nach der Portierung unweigerlich die '''Abschaltung''' der SIM-Karte (zuletzt telefonisch erfragt am 24.04.2020 beim Anbieter [[Blau]]). Vermutlich da die verlorengehende Prepaidkarte/SIM inzwischen fast oder gänzlich kostenlos erhältlich ist und Prepaid nicht der (statistische) "Normalfall" der Mobilfunknutzung in Deutschland ist, wird diese Produktpolitik der Anbieter von der Bundesnetzagentur, bisher zumindest, stillschweigend geduldet.
Die Mitnahme einer Rufnummer vom Discounter zu einem neuen Anbieter (im Prepaid- oder im Postpaid-Bereich, das heißt auf Rechnung) ist in jedem Fall immer möglich (dies wird rechtlich von der Bundesnetzagentur zugesichert), sofern der neue Anbieter die eingehende Rufnummernportierung anbietet (hierzu besteht wiederum keine Verpflichtung). Die vorzeitige Mitnahme der Rufnummer ist inzwischen Usus (außer bei mobilcom-debitel, wo sogar eine Verpflichtung zu einer Abbuchungsermächtigung hinsichtlich der Portierungsgebühr vorgegeben wird), zumindest im Prepaidbereich jedoch mit einem Wermutstropfen versehen: Auch die Deutsche Telekom als Mobilfunkanbieter bietet sie nach unseren Erkenntnissen (eigener Test) ihren Kunden nicht (nicht mehr) an (Magenta-mobil-Prepaid-Tarif), nur die Kündigung mit Wirksamkeit zu einem 14 Tage in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, es erfolgt bei allen Prepaid-Angeboten (alle Anbieter) nach der Portierung unweigerlich die Abschaltung der SIM-Karte (daran ändert auch der Abzug der Portierungsgebühren ab dem Zeitpunkt der Aushandelung des Portierungstermins nichts). Da die verlorengehende Prepaidkarte/SIM inzwischen fast oder gänzlich kostenlos erhältlich ist, und Prepaid nicht der (statistische) "Normalfall" der Mobilfunknutzung in Deutschland ist, wird diese Produktpolitik der deutschen Anbieter von der BNetzA, bisher zumindest, stillschweigend geduldet.


==Wie gehe ich vor?==
==Wie gehe ich vor?==
Vergewissern Sie sich, dass der von Ihnen anvisierte Anbieter für den gewünschten Tarif einen Import der Rufnummer zulässt.
Vergewissern Sie sich, dass der von Ihnen anvisierte Anbieter für den gewünschten Tarif einen Import der Rufnummer zulässt.


Beantragen Sie dort ein Starterpaket und wählen dabei Rufnummernmitnahme aus. Auch kann es möglich sein, dass Sie zunächst ein gewöhnliches Starterset im Handel erwerben müssen, welches dann explizit mit erforderlichen Angaben zur mitzunehmenden Rufnummer freigeschaltet wird (zum Beispiel PENNY MOBIL, ja! mobil und andere). Eine vollständige Liste mit Angaben zu den Gesellschaften, welche Rufnummern vergeben dürfen (sog. Portierungskennung vorhanden), findet man hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/Portierungskennungen/VerzeichnisPortKenn_Basepage.html.
Beantragen Sie dort ein Starterpaket und wählen dabei Rufnummernmitnahme aus. Auch kann es möglich sein, dass Sie zunächst ein gewöhnliches Starterset im Handel erwerben müssen, welches dann explizit mit erforderlichen Angaben zur mitzunehmenden Rufnummer freigeschaltet wird (zum Beispiel PENNY MOBIL, ja! mobil und andere). Eine vollständige Liste mit Angaben zu den Gesellschaften welche Rufnummern vergeben dürfen (sog. Portierungskennung vorhanden) findet man hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/Portierungskennungen/VerzeichnisPortKenn_Basepage.html.


Bei der Beantragung müssen Sie '''exakt dieselben Angaben''' machen, die bei dem Anbieter, bei dem Sie zur Zeit Kunde sind, vorliegen (bei Privatkunden Name, Vorname(n), Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer; bei Firmenkunden Firma, Anschrift, Kundennummer beim alten Anbieter, Rufnummer). Achten Sie bei einem '''Vertragstarif''' darauf, dass eine Rufnummernmitnahme von 123&nbsp;Tagen vor Vertragsende bis zu 90&nbsp;Tagen nach Vertragsende möglich ist. Bedenken Sie in diesem Fall, dass Ihr alter Anbieter das Entgelt für die Rufnummermitnahme in Rechnung stellt. Achten Sie bei einem '''Prepaidanbieter''' darauf, dass sich ausreichend Guthaben für die Portierung auf dem Guthabenkonto befindet und der alte Anbieter eine Verzichtserklärung von Ihnen erhalten hat. Es kann sinnvoll sein, die Verzichtserklärung auch an den neuen Anbieter zu versenden, alternativ kann man auch die vorzeitige Rufnummernportierung (sog. Opt-in-Verfahren) beantragen, hierbei muss man sich allerdings um eine evtl. gewünschte Beendigung des Vertrags, sei es Prepaid oder Postpaid, nachher selber kümmern.
Bei der Beantragung müssen Sie '''exakt dieselben Angaben''' machen, die bei dem Anbieter, bei dem Sie zur Zeit Kunde sind, vorliegen (bei Privatkunden Name, Vorname(n), Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer; bei Firmenkunden Firma, Anschrift, Kundennummer beim alten Anbieter, Rufnummer). Achten Sie bei einem '''Vertragstarif''' darauf, dass eine Rufnummernmitnahme von 123&nbsp;Tagen vor Vertragsende bis zu 90&nbsp;Tagen nach Vertragsende möglich ist. Bedenken Sie in diesem Fall, dass Ihr alter Anbieter das Entgelt für die Rufnummermitnahme in Rechnung stellt. Achten Sie bei einem '''Prepaidanbieter''' darauf, dass sich ausreichend Guthaben für die Portierung auf dem Guthabenkonto befindet und der alte Anbieter eine Verzichtserklärung von Ihnen erhalten hat. Es kann sinnvoll sein, die Verzichtserklärung auch an den neuen Anbieter zu versenden, alternativ kann man auch die vorzeitige Rufnummernportierung (sog. Opt-in-Verfahren) beantragen, hierbei muss man sich allerdings um eine evtl. gewünschte Beendigung des Vertrags, sei es Prepaid oder Postpaid, nachher selber kümmern.
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Das gleiche Verfahren - Umweg über eine Portierung zu einem anderen Anbieter und von dort dann Weiterportierung zum eigentlich gewünschten Anbieter - empfiehlt sich übrigens auch bei Portierungsproblemen aufgrund des Statuswechsels von Firmenkunde zu Privatkunde oder umgekehrt.
Das gleiche Verfahren - Umweg über eine Portierung zu einem anderen Anbieter und von dort dann Weiterportierung zum eigentlich gewünschten Anbieter - empfiehlt sich übrigens auch bei Portierungsproblemen aufgrund des Statuswechsels von Firmenkunde zu Privatkunde oder umgekehrt.
Ist eine Rufnummer eine, zwei oder mehrere Ziffern länger als in ihrem [[Mailbox|Rufnummernraum]] üblich (z. B. 030-xxxxxxxxy statt Mindestlänge 030 030-xxxxxxxx), besteht seitens des Kunden kein Portierungsanspruch. Es müsste ein ganzer Zehner-, Hunderter-, ... Block mitportiert werden, doch der Betreiber/"Telecom" benötigt diese eventuell für andere Kunden desselben Produkts. Bisher ist dieses Phänomen allerdings nur im Festnetz bekannt.
"Überschreibt" man eine Rufnummer welche bereits reinportiert worden war (Provider erlaubt die in prepaid-wiki.de sogenannte "nachträgliche Portierung"), mit einer weiteren reinzuportierenden Nummer, kann die alte/vorletzte reinportierte Nummer nicht mehr gefischt werden. Dieses Phänomen wurde am 12.01.2024 bei einer o2 Prepaid-Karte beobachtet, der Anbieter Telefónica Germany GmbH & Co. KG lehnte die Abgabe der ursprünglich dort reinportierten Rufnummer an die Sipgate GmbH, 40219 Düsseldorf ab, obwohl sie noch nicht wieder im Pool der ursprünglich vergebenden Telefongesellschaft gelandet war.
Wie schon oben erwähnt, endet bei Prepaid der Vertrag zum Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme, einzige Ausnahme Verträge "Magenta Prepaid" bei der Telekom Deutschland GmbH. Im Postpaidbereich ist dieses Schema aber auch möglich, wie der Anbieter SIMon mobile dies zeigt. Hier wird dafür die Rufnummernübertragung auf den Zeitpunkt des Vertragsendes gelegt. Der Anbieter weigert sich, dem Kunden noch eine weitere, neue Rufnummer zu überlassen, bei einer maximal 1-monatlichen Kündigungsfrist dürfte dies auch praktikabel sein.


==Verzichtserklärungen==
==Verzichtserklärungen==

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