Bearbeiten von „Kartenpfand

Aus Prepaid-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 1: Zeile 1:
==Was ist ein Kartenpfand==
== Was ist ein Kartenpfand ==
 
Der Begriff "Kartenpfand" dürfte in Anlehnung an den Flaschenpfand entstanden sein, wird jedoch
Der Begriff "Kartenpfand" dürfte in Anlehnung an den Flaschenpfand entstanden sein, wird jedoch
genau umgekehrt in Anwendung gebracht. Bei einer Pfandflasche zahlt man beim Erwerb einen bestimmten
genau umgekehrt in Anwendung gebracht. Bei einer Pfandflasche zahlt man beim Erwerb einen bestimmten
Zeile 5: Zeile 6:
Im Falle des Kartenpfandes bei SIM-Karten wird ein Pfandbetrag durch den Provider in Rechnung gestellt,
Im Falle des Kartenpfandes bei SIM-Karten wird ein Pfandbetrag durch den Provider in Rechnung gestellt,
wenn man bei Vertragsende die SIM-Karte nicht an den Serviceprovider zurücksendet. Der Pfand für
wenn man bei Vertragsende die SIM-Karte nicht an den Serviceprovider zurücksendet. Der Pfand für
die SIM-Karte bewegt sich dabei im Bereich '''um die 30 €''' für eine nicht zurückgesendete SIM-Karte.
die SIM-Karte bewegt sich dabei im Bereich ''' um die 30€''' für eine nicht zurückgesendete SIM-Karte.
 
== Entstehungsgeschichte des Kartenpfandes ==


==Entstehungsgeschichte des Kartenpfandes==
Ursprünglich wurde in den Anfangsjahren des Mobilfunks von verschiedenen Netzbetreibern und Providern - beispielsweise auch bei E-Plus - eine so genannte "Deaktivierungsgebühr" im Falle der Vertragsbeendigung in Rechnung gestellt.
Ursprünglich wurde in den Anfangsjahren des Mobilfunks von verschiedenen Netzbetreibern und Providern - beispielsweise auch bei E-Plus - eine so genannte "Deaktivierungsgebühr" im Falle der Vertragsbeendigung in Rechnung gestellt.
Schnell wurde jedoch diese Vorgehensweise von verschiedenen Landgerichten für unzulässig erklärt (vgl. beispielsweise [http://www.golem.de/0108/15260.html Bericht bei Golem]).
Schnell wurde jedoch diese Vorgehensweise von verschiedenen Landgerichten für unzulässig erklärt (vgl. beispielsweise [http://www.golem.de/0108/15260.html Bericht bei Golem].
Daraufhin verschwand die Deaktivierungsgebühr aus den AGB der Anbieter wieder, wurde jedoch im Falle der Drillisch-Gruppe (u.a. Victorvox, Telco, simply) durch den Kartenpfand ersetzt, welches offenbar rechtlich unumstrittener ist.
Daraufhin verschwand die Deaktivierungsgebühr aus den AGB der Anbieter wieder, wurde jedoch im Falle der Drillisch-Gruppe (u.a. Victorvox, Telco, Simply) durch den Kartenpfand ersetzt, welcher offenbar rechtlich unumstrittener ist.
Ursprünglich nur im Bereich der Laufzeitverträge zur Anwendung gekommen, hat das Kartenpfand mittlerweile  
Ursprünglich nur im Bereich der Laufzeitverträge zur Anwendung gekommen, hat der Kartenpfand mittlerweile  
zum Erstaunen und Ärger vieler Nutzer auch Einzug in die AGB mancher Prepaidanbieter gefunden.
zum Erstaunen und Ärger vieler Nutzer auch Einzug in die AGB mancher Prepaidanbieter gefunden.
Hintergrund ist die Tatsache, dass die SIM-Karte laut AGB nicht in den Besitz des Vertragsinhabers übergeht, sondern Eigentum des ausgebenden Providers/Netzbetreibers bleibt und somit dem Vertragsinhaber während der Vertragslaufzeit nur "leihweise" zur Verfügung gestellt wird. Bei Vertragsende ist die Rückgabe der SIM-Karte an den Eigentümer in den AGB vieler Anbieter (z.B. auch bei [[blau]] oder [[blauworld]]) festgeschrieben. Nur verzichten in der Praxis die meissten Discounter darauf. Nicht jedoch der Anbieter [[simply]], der nach Vertragsende die Rücksendung der SIM-Karte verlangt und ansonsten eine Aufwandsentschädigung für den Verlust der Karte (das so genannten Kartenpfand) in Rechnung stellt.
Hintergrund ist die Tatsache, dass die SIM-Karte lt. AGB nicht in den Besitz des Vertragsinhabers übergeht, sondern Eigentum
des ausgebenden Providers/Netzbetreibers bleibt und somit dem Vertragsinhaber während der Vertragslaufzeit nur "leihweise" zur Verfügung gestellt wird. Bei Vertragsende ist die Rückgabe der SIM-Karte an den Eigentümer in den AGB vieler Anbieter (z.B. auch bei [[blau]] oder [[blauworld]]) festgeschrieben. Nur verzichten in der Praxis die meissten Discounter darauf. Nicht jedoch der Anbieter [[Simply]], der nach Vertragsende die Rücksendung der SIM-Karte verlangt und ansonsten eine Aufwandsentschädigung für den Verlust der Karte (den so genannten Kartenpfand) in Rechnung stellt.
 
== Diese Anbieter erheben einen Kartenpfand ==
 
[[Simply]] '''29,65 €'''

Bitte beachte, dass alle Beiträge zu Prepaid-Wiki von anderen Mitwirkenden bearbeitet, geändert oder gelöscht werden können. Reiche hier keine Texte ein, falls du nicht willst, dass diese ohne Einschränkung geändert werden können.

Du bestätigst hiermit auch, dass du diese Texte selbst geschrieben hast oder diese von einer gemeinfreien Quelle kopiert hast (weitere Einzelheiten unter Prepaid-Wiki:Nutzungsbedingungen). ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)