echtes Prepaid

Wortbedeutung

pay <engl.> zahlen, bezahlen
paid <engl.> Vergangenheitsform von "zahlen"
pre <engl.> zuvor, vorher, im voraus; lateinischer Ursprung

Im Englischen heißt prepaid vorausbezahlt. Prepaid card meint also eine Karte auf Guthabenbasis (Vorausbezahlkarte bzw. Guthabenkarte). Deutsche Mobilfunkunternehmen übernahmen den englischen Begriff Prepaid und fügten Karte hinzu. Das Wort Prepaidkarte ist inzwischen fester Bestandteil des Sprachgebrauchs, obwohl viele Deutsche nicht wissen, was die englische Vokabel bedeutet.

Guthabenbasis und Kostenkontrolle

Im Gegensatz zum "unechten" Prepaid - auch als Pseudo-Prepaid bezeichneten Abrechnungsverfahren - handelt es sich bei echtem Prepaid um das ursprünglich für Prepaidkarten genutzte Verfahren.

Dabei wird ein Guthabenkonto geführt, welches nur bei positivem Saldo kostenpflichtige Dienstleistungen (Anrufe, SMS...) zulässt. Verbraucht der Teilnehmer während eines Anrufes das Restguthaben, so wird das Gespräch nach einem Warnton beim Guthabenstand von 0,00 € unterbrochen. Dies ist möglich, da hier die Kosten im so genannten "Online-Billing" abgerechnet werden.

Vergleichbar ist das echte Prepaidverfahren mit einem Münz- oder Kartentelefon: kostenpflichtige Telefonate sind nur solange möglich, wie auch Guthaben vorhanden ist. Dies führt dazu, dass in der Regel eine volle Kostenkontrolle bei Prepaid möglich ist. Aus diesem Grund und aufgrund der oftmals fehlenden Schufa-Abfrage sind diese Prepaidkarten auch bei Leuten mit Problemen bei der Ausgabendisziplin oder einfach als Alternative zum Laufzeitvertrag sehr beliebt.

Merkmale

Echte Prepaidkarten weisen dabei folgende Merkmale auf:

  • Kontostandsabfrage über *100#   bzw. bei o2 und ring Mobilfunk *101#   möglich
  • Gespräche werden grundsätzlich getrennt, wenn nicht mehr genügend Guthaben vorhanden ist und eine Neuanwahl ist nur nach Aufladen des Kartenkontos möglich.
  • Prepaidangebote in den Netzen von E-Plus, vistream und ring Mobilfunk sind bisherigen Erkenntnissen zufolge immer echtes Prepaid.
  • oftmals keine Schufa-Klausel in den AGB (jedoch nicht immer)
  • Ansage des Rest-Guthabens bei einer vom Anbieter bestimmten Guthabensgrenze (z.B. bei Vodafone, Telekom und E-Plus (Ausnahme: o2))