Callingcards: Unterschied zwischen den Versionen

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'''CNIP''' = Eine ursprünglich aus den ISDN-Zeiten kommende Technologie (wird noch immer von den Notrufleitstellen verwendet), welche es, sofern vom Anbieter realisiert, ermöglicht, eine Zusatzinformation, typischerweise den Namen des Anrufers, zusammen mit der Rufnummer / den Rufnummern über das digitale Telefonnetz zu übermitteln.<br/>
'''CNIP''' = Eine ursprünglich aus den ISDN-Zeiten kommende Technologie (wird noch immer von den Notrufleitstellen verwendet), welche es, sofern vom Anbieter realisiert, ermöglicht, eine Zusatzinformation, typischerweise den Namen des Anrufers, zusammen mit der Rufnummer / den Rufnummern über das digitale Telefonnetz zu übermitteln.<br/>
'''CNS''' = CLIP-no-screening, eine Technologie zum Übermitteln einer beliebigen Rufnummer, diese ("user provided number" oder "personal provided identity" genannt) meistens zusammen mit der dann "network provided number" genannten "echten" Rufnummer des rufenden Anschlusses<br/>
'''CNS''' = CLIP-no-screening, eine Technologie zum Übermitteln einer beliebigen Rufnummer, diese ("user provided number" oder "personal provided identity" genannt) meistens zusammen mit der dann "network provided number" genannten "echten" Rufnummer des rufenden Anschlusses<br/>
'''MCID''' = Das Darstellen ("Malicious Call Identification") einer unterdrückten (Anbieter:  www.solonumber.de bei zugeschaltetem Parallelruf per SIP, Stand: 17.08.2019, weiteres hierzu unter [[Diskussion:Callingcards|:Diskussion:]]) oder das Eruieren der genauen Herkunft einer manipulativ veränderten Nummer (letzteres durch eine Supportanfrage beim Anbieter, der hierzu fast immer das Produkt MCID kostenpflichtig angeboten haben muss, zum Beispiel die Datenanschlüsse der großen drei Anbieter Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (o2)). Die Angaben zu diesem Thema erfolgen ohne Gewähr, da sich die technischen Gegebenheiten fortlaufend ändern und nicht in jeder Anschluss- und Netzzusammenschaltungskonfiguration eine Nutzung von MCID/"Darstellen" möglich ist. Auch kann hier nicht auf dem einzelnen Kunden gemachte Angebote bzw. getroffene Abmachungen Bezug genommen oder die allgemeine Rechtslage (TK-Überwachungsverordnung, [https://www.heise.de/newsticker/meldung/Massenueberwachung-Verfassungsgericht-verhandelt-Klage-gegen-BND-Gesetz-4602541.html strategische Fernmeldeaufklärung], TKG, allgemeine strafrechtliche Sachverhalte) erläutert werden. Es wird empfohlen, sich im Fall von telefonischer Belästigung und verwandten illegalen Aktivitäten am Telefonanschluss vorzugsweise an den eigenen Anbieter zu wenden, hilft dieser dem vorgetragenen Anliegen nicht ab, besteht vorrangig die Möglichkeit entweder der Anrufweiterleitung auf einen MCID-befähigten Anschluss (bei Weiterleitung der Rufnummer des Anrufers statt der Eigener-Anschluss-Nummer) oder aber des Anbieterwechsels. Eventuell ist auch [[ACR]] (vorläufig) eine Möglichkeit, die unerwünschten Vorgänge einzudämmen. Oder die Verwendung eines Anrufbeantworters.
'''MCID''' = Das Darstellen ("Malicious Call Identification") einer unterdrückten (Anbieter:  www.solonumber.de bei zugeschaltetem Parallelruf per SIP, Stand: 13.04.2020, gilt nicht für nicht angenommene Anrufe an Fritz!Boxen!) oder das Eruieren der genauen Herkunft einer manipulativ veränderten Nummer (letzteres durch eine Supportanfrage beim Anbieter, der hierzu fast immer das Produkt MCID kostenpflichtig angeboten haben muss, zum Beispiel die Datenanschlüsse der großen drei Anbieter Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (o2)). Die Angaben zu diesem Thema erfolgen ohne Gewähr, da sich die technischen Gegebenheiten fortlaufend ändern und nicht in jeder Anschluss- und Netzzusammenschaltungskonfiguration eine Nutzung von MCID/"Darstellen" möglich ist. Auch kann hier nicht auf dem einzelnen Kunden gemachte Angebote bzw. getroffene Abmachungen Bezug genommen oder die allgemeine Rechtslage (TK-Überwachungsverordnung, [https://www.heise.de/newsticker/meldung/Massenueberwachung-Verfassungsgericht-verhandelt-Klage-gegen-BND-Gesetz-4602541.html strategische Fernmeldeaufklärung], TKG, allgemeine strafrechtliche Sachverhalte) erläutert werden. Es wird empfohlen, sich im Fall von telefonischer Belästigung und verwandten illegalen Aktivitäten am Telefonanschluss vorzugsweise an den eigenen Anbieter zu wenden, hilft dieser dem vorgetragenen Anliegen nicht ab, besteht vorrangig die Möglichkeit entweder der Anrufweiterleitung auf einen MCID-befähigten Anschluss (bei Weiterleitung der Rufnummer des Anrufers statt der Eigener-Anschluss-Nummer) oder aber (falls dabei die Nummer des anonymen Anrufers nicht weitergeleitet wird) des Anbieterwechsels. Eventuell ist auch [[ACR]] (vorläufig) eine Möglichkeit, die unerwünschten Vorgänge einzudämmen. Wobei die Verwendung eines bei Nichtannahme eines Anrufs greifenden Anrufbeantworters oft schon die Lösung gebracht haben soll.


Der "Faxempfang über G.711" ist immer möglich, wenn dieser Codec unterstützt wird bzw. zwischen Rufquelle und Rufsenke vereinbart werden kann. "Dediziert" bedeutet in diesem Kontext zunächst nur, dass die verwendete Rufnummer für den endgerätelosen Faxempfang einrichtbar ist, es sei denn es wird zusätzlich auf ein entsprechendes separat zu buchendes Angebot des jeweiligen Anbieters verlinkt.
Der "Faxempfang über G.711" ist immer möglich, wenn dieser Codec unterstützt wird bzw. zwischen Rufquelle und Rufsenke vereinbart werden kann. "Dediziert" bedeutet in diesem Kontext zunächst nur, dass die verwendete Rufnummer für den endgerätelosen Faxempfang einrichtbar ist, es sei denn es wird zusätzlich auf ein entsprechendes separat zu buchendes Angebot des jeweiligen Anbieters verlinkt.
Anonymer Benutzer