Callingcards: Unterschied zwischen den Versionen

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====Grundsätzliches====
====Grundsätzliches====


* '''Guthabenerstattung bei Vertragsbeendigung:''' "Seit dem 1. Dezember 2021 hat die zivil­gericht­liche Recht­spre­chung nun auch einen Platz in einer gesetz­lichen Rege­lung gefunden, nicht im allge­meinen Zivil­recht, sondern im Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz (TKG): Nach Para­graf 64 Abs. 4 TKG sind Anbieter von voraus­bezahlten Diensten verpflichtet, Verbrau­chern auf Anfrage das Rest­gut­haben bei Been­digung des Vertrags zu erstatten. Diese gesetz­liche Rege­lung greift auch bei Altver­trägen, soweit die Been­digung des Vertrags am 1. Dezember 2021 oder später erfolgt ist." ([https://www.teltarif.de/o2-verweigert-prepaid-auszahlung-anderer-inhaber/news/90845.html Quelle>>>]).
* '''Guthabenerstattung bei Vertragsbeendigung:''' "Seit dem 1. Dezember 2021 hat die zivil­gericht­liche Recht­spre­chung nun auch einen Platz in einer gesetz­lichen Rege­lung gefunden, nicht im allge­meinen Zivil­recht, sondern im Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz (TKG): Nach Para­graf 64 Abs. 4 TKG sind Anbieter von voraus­bezahlten Diensten verpflichtet, Verbrau­chern auf Anfrage das Rest­gut­haben bei Been­digung des Vertrags zu erstatten. Diese gesetz­liche Rege­lung greift auch bei Altver­trägen, soweit die Been­digung des Vertrags am 1. Dezember 2021 oder später erfolgt ist." ([https://www.teltarif.de/o2-verweigert-prepaid-auszahlung-anderer-inhaber/news/90845.html Quelle>>>])
* Der Aspekt des "durchrasselnden" [[Terminierungsentgelt|Terminierungsentgelts]] etwa bei ständiger [[Rufumleitung|Anrufweiterleitung]] auf den "Callingcard"- (oder home-) Anbieter muss beachtet werden, etwa wenn der dann (ankommend) benutzte Anschluss Features bietet / bieten soll, die man bei der Rufquelle (vor der [[Rufumleitung|Anrufweiterleitung]]) vermisst. Eventuell sind diese (z. B. MCID, siehe auch Kap. "ACR" in prepaid-wiki.de) nicht von dauerhaftem Bestand, oder aber die allgemeinen Preise, etwa für eine [[Flatrate|Telefonflatrate am Quasi-"Zweitanschluss"]], sind nicht vorteilhaft.
* Der Aspekt des "durchrasselnden" [[Terminierungsentgelt|Terminierungsentgelts]] etwa bei ständiger [[Rufumleitung|Anrufweiterleitung]] auf den "Callingcard"- (oder home-) Anbieter muss beachtet werden, etwa wenn der dann (ankommend) benutzte Anschluss Features bietet / bieten soll, die man bei der Rufquelle (vor der [[Rufumleitung|Anrufweiterleitung]]) vermisst. Eventuell sind diese (z. B. MCID, siehe auch Kap. "ACR" in prepaid-wiki.de) nicht von dauerhaftem Bestand, oder aber die allgemeinen Preise, etwa für eine [[Flatrate|Telefonflatrate am Quasi-"Zweitanschluss"]], sind nicht vorteilhaft
* Die Eigenheiten des gewählten (mobilen) Internetanschlusses sind zu beachten:
**Im Festnetzbereich Aufrechterhaltung der Verbindung, durch den Client initiiert, muss evtl. eingestellt werden, sonst sync lost (dies geschieht nicht automatisch im SIP-Protokoll bzw. wird '''nicht''' vom SIP-Server aus vereinbart
**Nutzt man _IP-Verbindungen von SIP-Client zu SIP_IP, so braucht man eine von außen erreichbare IP-Adresse. Dies ist bei IPv4-Adresse im ISP-Bereich immer seltener der Fall (oder aber man bekommt dann IPv6 nicht angeboten), so dass man sich mit dem Thema IPv6-Migration, spätestens an dieser Stelle, eingehend befassen muss
**Bei Telekom Deutschland GmbH-[[5G]] (NSA mode) gibt es am Anfang der RTP-Sprachübertragung Aussetzer unklarer Genese, welche eine Fehlfunktion des SIP-Clients oder einer verwendeten App nach sich ziehen könnten
**Bei Vodafone GmbH-Anschlüssen im Mobilfunkbereich (deutsche Region) wird eine spezielle [[Internet-Zugangsdaten|IP-Adresse]] zugewiesen, welche das Anbieter-System für eine lokale Adresse halten könnte, so dass hier ebenfalls (aber besser eingrenzbar als bei Deutsche Telekom-Verbindungen) "einschlägige" Probleme in Betracht gezogen / ausgeschlossen werden müssen. Stand: 28.02.2024, wurde an einer Vodafone-CallYa-SIM z. B. folgende IP-Adresskonfiguration empfangen: IPv4 100.100.142.97, IPv6 2a00:20:c28d:d2ee:3f33:d975:e836:3884.


====Sonderschaltungen und der Zusammenhang mit "CLI"/"DDI"====
====Sonderschaltungen und der Zusammenhang mit "CLI"/"DDI"====
Historisch betrachtet existierte zunächst ein rufnummernbezogener Analoganschluss mit Handvermittlung 010 / 0010. Dieser wurde ersetzt durch ISDN, dabei war erstmals auch die Übermittlung und der Empfang der Rufnummer bei der Telefonie möglich. ISDN brachte mit sich, dass die Rufnummer von Privat zu Privat zwar unterdrückt werden konnte, dies jedoch im Netz und zu speziellen Sonderrufnummern (Telefonseelsorge, Feuerwehr/Rettungsdienst, Polizei, Bayerisches Rotes Kreuz 19222 früherer Notarzt/"Krankenwagen", ...) nicht galt. Damit Anschlüsse bei Missbrauch der Rufnummernunterdrückung CLIR und der falschen Rufnummernübermittlung CLIP-no-screening trotzdem erreichbar waren, war von Anfang an die "MCID" "Identifikation/Darstellung einer bösartigen Nummer/Anrufers" im Paket. Kritikpunkt war nun, dass Anrufe im Nachhinein lückenlos nachvollzogen werden konnten, dies wurde durch Speicherfristen der EVÜ / des Einzelverbindungsnachweises und die "Möglichkeit" (ohne rechtliche Sicherheit!) dass nichts gespeichert wird (und die dabei hergestellten Verbindungen auch nicht konkret beanstandet werden können) abgemildert. Anschließend bot die Deutsche Telekom AG als Quasi-Monopol-Festnetzbetreiber mit Call-by-call-Möglichkeit, der Anschluss blieb jedoch bei der früheren Deutschen Bundespost-Telekom-Sparte, gegen eine abschreckend hohe Gebühr die sogenannte "Fangschaltung" an. Dies ist im ISDN und später im [[VoIP]]-Verkehr leicht zu realisieren und mittels gesetzlicher Grundlage ("bedrohende und belästigende Anrufe") auch kein Ärgernis, etwa wenn nur bestimmte Gruppen (etwa immer noch "Geschäftskunden" genannte Inhaber von Notrufnummern) das Leistungsmerkmal buchen können (wenn es so wäre, inzwischen bekommen (Recherche von Prepaid-wiki.de-Mitglied 'Signalsenke-q') zahlreiche andere Stellen einfaches MCID = Rufnummernübermittlung auch bei CLIR-Anrufen gewährt). Später kam das gesetzlich verbriefte Recht, anonyme und weitergeleitete Anrufer an seinem Anschluss bzw. bereits im Netz per Sperre kostenlos abzuweisen hinzu.
Historisch betrachtet existierte zunächst ein rufnummernbezogener Analoganschluss mit Handvermittlung 010 / 0010. Dieser wurde ersetzt durch ISDN, dabei war erstmals auch die Übermittlung und der Empfang der Rufnummer bei der Telefonie möglich. ISDN brachte mit sich, dass die Rufnummer von Privat zu Privat zwar unterdrückt werden konnte, dies jedoch im Netz und zu speziellen Sonderrufnummern (Telefonseelsorge, Feuerwehr/Rettungsdienst, Polizei, Bayerisches Rotes Kreuz 19222 früherer Notarzt/"Krankenwagen", ...) nicht galt. Damit Anschlüsse bei Missbrauch der Rufnummernunterdrückung CLIR und der falschen Rufnummernübermittlung CLIP-no-screening trotzdem erreichbar waren, war von Anfang an die "MCID" "Identifikation/Darstellung einer bösartigen Nummer/Anrufers" im Paket. Kritikpunkt war nun, dass Anrufe im Nachhinein lückenlos nachvollzogen werden konnten, dies wurde durch Speicherfristen der EVÜ / des Einzelverbindungsnachweises und die "Möglichkeit" (ohne rechtliche Sicherheit!) dass nichts gespeichert wird (und die dabei hergestellten Verbindungen auch nicht konkret beanstandet werden können) abgemildert. Anschließend bot die Deutsche Telekom AG als Quasi-Monopol-Festnetzbetreiber mit Call-by-call-Möglichkeit, der Anschluss blieb jedoch bei der früheren Deutschen Bundespost-Telekom-Sparte, gegen eine abschreckend hohe Gebühr die sogenannte "Fangschaltung" an. Dies ist im ISDN und später im [[VoIP]]-Verkehr leicht zu realisieren und mittels gesetzlicher Grundlage ("bedrohende und belästigende Anrufe") auch kein Ärgernis, etwa wenn nur bestimmte Gruppen (etwa immer noch "Geschäftskunden" genannte Inhaber von Notrufnummern) das Leistungsmerkmal buchen können (wenn es so wäre, inzwischen bekommen (Recherche von Prepaid-wiki.de-Mitglied [https://spider791.webnode.page/ 'Signalsenke-q']) zahlreiche andere Stellen einfaches MCID = Rufnummernübermittlung auch bei CLIR-Anrufen gewährt). Später kam das gesetzlich verbriefte Recht, anonyme und weitergeleitete Anrufer an seinem Anschluss bzw. bereits im Netz per Sperre kostenlos abzuweisen hinzu.


Nun wurde bei verschiedenen Anbietern (solonumber.de / NeXXtmobile's einfachvoip.de, DCALLING, R&M Simply's simply-connect.de/www.simply-connect.net, ClouFON) beobachtet (keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Information, es handelt sich um individuelle Kundenerfahrungen!), dass eine Übermittlung der Rufnummer eines CLIR-flag-Anrufers (also mit Rufnummernunterdrückung zum angerufenen Anschluss, '''nicht''' jedoch im Telefonnetz!) in unterschiedlichen Feldern der SIP-Vorgänge erfolgt (teilweise auch bereits auf dem Handydisplay, so auch bei TELE33 gesehen, hier allerdings nur wenn zwei Rufnummern übermittelt werden; dann wird die user provided number dargestellt, bei nur einer Rufnummer im Netzdirekt wird der Anruf "korrekt" als "anonymer" Anruf signalisiert; bei solonumber.de muss eine parallel läutende Rufnummer auf der Festnetzrufnummer konfiguriert werden, damit MCID erfolgt). Zusammenhänge mit dem [[Terminierungsentgelt]] wurden vermutet, und scheinen auch plausibel (gewesen) zu sein, jedoch hat die Sache noch einen Aspekt: Alle Anbieter mit dem "kleinen MCID" (nur die Rufnummer des Anrufers wird preisgegeben) sind Callingcard-Anbieter, das heißt eine eigene Festnetzrufnummer '''kann''', muss aber nicht hinzugebucht werden. Hat man eine eigene Nummer (des Angebots) im Bestand, kann man sich unter dieser evtl. auch "einwählen" ("DirectDialIn"). Dabei ist häufig trotz der Missbrauchsgefahr bei Überwindung dieser technischen Sperre der CLI-Automatismus eingebaut, man wird anhand der verwendeten sich einwählenden Rufnummer identifiziert und erhält anschließend z. B. ein Freizeichen mit Entgegennahme einer Zielrufnummer per MFV-Tönen. Im Zusammenhang damit werden die genannten Anbieter wohl für das Thema Verlässlichkeit einer Telefonverbindung trotz CLIP-no-screening und CLIR sensibilisiert worden sein, so dass sie den Kunden teilweise beide Rufnummern zur Verfügung stellen (die Deutsche Telekom tut dies erst seit der Einführung von All-IP an ihren Telefonanschlüssen Festnetz), teilweise die network provided number statt der (überlagernden) user provided number, oder jetzt eben auch eine unterdrückt eingelieferte Rufnummer (dabei aber nur die user provided number, das heißt also, man sieht z. B. bei einem CLIR-Anruf von einer Nebenstelle eines Anlagenanschlusses mit Durchwahl Null nicht die Stammnummer mit darauf folgender Null, sondern die "anonym" rausrufende Durchwahl).
Nun wurde bei verschiedenen Anbietern (solonumber.de / NeXXtmobile's einfachvoip.de, DCALLING, R&M Simply's simply-connect.de/www.simply-connect.net, ClouFON) beobachtet (keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Information, es handelt sich um individuelle Kundenerfahrungen!), dass eine Übermittlung der Rufnummer eines CLIR-flag-Anrufers (also mit Rufnummernunterdrückung zum angerufenen Anschluss, '''nicht''' jedoch im Telefonnetz!) in unterschiedlichen Feldern der SIP-Vorgänge erfolgt (teilweise auch bereits auf dem Handydisplay, so auch bei TELE33 gesehen, hier allerdings nur wenn zwei Rufnummern übermittelt werden; dann wird die user provided number dargestellt, bei nur einer Rufnummer im Netzdirekt wird der Anruf "korrekt" als "anonymer" Anruf signalisiert; bei solonumber.de muss eine parallel läutende Rufnummer auf der Festnetzrufnummer konfiguriert werden, damit MCID erfolgt). Zusammenhänge mit dem [[Terminierungsentgelt]] wurden vermutet, und scheinen auch plausibel (gewesen) zu sein, jedoch hat die Sache noch einen Aspekt: Alle Anbieter mit dem "kleinen MCID" (nur die Rufnummer des Anrufers wird preisgegeben) sind Callingcard-Anbieter, das heißt eine eigene Festnetzrufnummer '''kann''', muss aber nicht hinzugebucht werden. Hat man eine eigene Nummer (des Angebots) im Bestand, kann man sich unter dieser evtl. auch "einwählen" ("DirectDialIn"). Dabei ist häufig trotz der Missbrauchsgefahr bei Überwindung dieser technischen Sperre der CLI-Automatismus eingebaut, man wird anhand der verwendeten sich einwählenden Rufnummer identifiziert und erhält anschließend z. B. ein Freizeichen mit Entgegennahme einer Zielrufnummer per MFV-Tönen. Im Zusammenhang damit werden die genannten Anbieter wohl für das Thema Verlässlichkeit einer Telefonverbindung trotz CLIP-no-screening und CLIR sensibilisiert worden sein, so dass sie den Kunden teilweise beide Rufnummern zur Verfügung stellen (die Deutsche Telekom tut dies erst seit der Einführung von All-IP an ihren Telefonanschlüssen Festnetz), teilweise die network provided number statt der (überlagernden) user provided number, oder jetzt eben auch eine unterdrückt eingelieferte Rufnummer (dabei aber nur die user provided number, das heißt also, man sieht z. B. bei einem CLIR-Anruf von einer Nebenstelle eines Anlagenanschlusses mit Durchwahl Null nicht die Stammnummer mit darauf folgender Null, sondern die "anonym" rausrufende Durchwahl).
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