5G: Unterschied zwischen den Versionen

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==Besonderheiten/Hinweise==
==Besonderheiten/Hinweise==
*Der Anbieter Drillisch Einsundeins hat noch kein eigenes Mobilfunknetz. Es ist aber neben Roaming bei einem Mitbewerber im Gespräch, dass Bestandsanlagen eines in Deutschland aktiven chinesischen Mobilfunkausrüsters (nicht Huawei, von diesen könnten aber Komponenten hinzukommen, was auch sonst, Stand 13.06.2019, erforderlich zu sein scheint) Verwendung finden könnten.
*In Deutschland startet 5G zunächst im C-Band. Die Nutzung der ersteigerten '''2 GHz'''-Band-Frequenzen ist erst nach Räumung von anderen Diensten ab 2021 möglich
*Der Mobilfunkbetreiber [[Telefonica|Telefónica]] hat angekündigt, auch auf 700MHz-Frequenzen 5G einzusetzen
*Die [[1&1 Drillisch AG]] hat noch kein eigenes Mobilfunknetz. Es ist aber neben Roaming bei einem Mitbewerber im Gespräch, dass Bestandsanlagen eines in Deutschland aktiven chinesischen Mobilfunkausrüsters (nicht Huawei, von diesen könnten aber Komponenten hinzukommen, was auch sonst, Stand 13.06.2019, erforderlich zu sein scheint) Verwendung finden könnten
*Im Vorliegenden Frequenzplan ist die Zuteilung der 2-GHz-Frequenzen der 1&1 Drillisch AG erst für 2025 vorgesehen, zuvor steht diese Frequenz übergangsweise der Telefónica zur Verfügung
*Ein neuer Dienst in 5G ist Broadcasting, dies ist ein bereits von IPv6 bekannter Rundfunkservice des Providers. Hierbei wird in Zukunft voraussichtlich eng mit verschiedenen Medienhäusern zusammengearbeitet, die Ton- oder Bewegtbildinhalte über 5G verbreiten. Wahrscheinlich wird es sich neben den öffentlich-rechtlichen vor allem um Bezahlinhalte handeln. Die Verbreitung müsste aber auf extra dafür abgestellten ("dedizierten") Frequenzen erfolgen, mit dem Broadcasting ist nicht das bereits bekannte IPv6-Adressieren von Datenströmen innerhalb einer PPP-Verbindung/4G_5G gemeint. Desweiteren müssen die Sender sehr engmaschig aufgestellt werden, einmal wegen den Verwendung findenden Frequenzen, dann aber auch wegen der gegenüber dem "herkömmlichen" Broadcast erheblich geringeren maximal erlaubten Sendeleistung.
*Ein neuer Dienst in 5G ist Broadcasting, dies ist ein bereits von IPv6 bekannter Rundfunkservice des Providers. Hierbei wird in Zukunft voraussichtlich eng mit verschiedenen Medienhäusern zusammengearbeitet, die Ton- oder Bewegtbildinhalte über 5G verbreiten. Wahrscheinlich wird es sich neben den öffentlich-rechtlichen vor allem um Bezahlinhalte handeln. Die Verbreitung müsste aber auf extra dafür abgestellten ("dedizierten") Frequenzen erfolgen, mit dem Broadcasting ist nicht das bereits bekannte IPv6-Adressieren von Datenströmen innerhalb einer PPP-Verbindung/4G_5G gemeint. Desweiteren müssen die Sender sehr engmaschig aufgestellt werden, einmal wegen den Verwendung findenden Frequenzen, dann aber auch wegen der gegenüber dem "herkömmlichen" Broadcast erheblich geringeren maximal erlaubten Sendeleistung.
*Es ist in Deutschland nach einer Übergangsfrist der Übergang vom NSA (Nicht-) in den SA-Modus (Stand Alone) geplant, hierbei wird LTE nicht mehr eingebunden, woraus sich eine höhere maximale Übertragungsrate ergibt (Quelle: https://www.elektronik-kompendium.de/sites/kom/2402191.htm), die dabei verwendete Technologie wird "Standalone (SA) / 3GPP Release 15" genannt.
*Es ist in Deutschland nach einer Übergangsfrist der Übergang vom NSA (Nicht-) in den SA-Modus (Stand Alone) geplant, hierbei wird LTE nicht mehr eingebunden, woraus sich eine höhere maximale Übertragungsrate ergibt (Quelle: https://www.elektronik-kompendium.de/sites/kom/2402191.htm), die dabei verwendete Technologie wird "Standalone (SA) / 3GPP Release 15" genannt.
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