5G: Unterschied zwischen den Versionen

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==Besonderheiten/Hinweise==
==Besonderheiten/Hinweise==
*Die Nutzung der (Stand: 13.06.2019) zugewiesenen '''2 GHz'''-Band-Frequenzen findet voraussichtlich erst 2021 oder sogar 2026 statt. 5G startet also mit den 3,6 GHz-Frequenzen für die Allgemeinheit.
*Der Mobilfunkbetreiber [[Telefonica|Telefónica]] möchte auch auf 700MHz-Frequenzen 5G einsetzen
*Der Anbieter Drillisch Einsundeins hat noch kein eigenes Mobilfunknetz. Es ist aber neben Roaming bei einem Mitbewerber im Gespräch, dass Bestandsanlagen eines in Deutschland aktiven chinesischen Mobilfunkausrüsters (nicht Huawei, von diesen könnten aber Komponenten hinzukommen, was auch sonst, Stand 13.06.2019, erforderlich zu sein scheint) Verwendung finden könnten.
*Der Anbieter Drillisch Einsundeins hat noch kein eigenes Mobilfunknetz. Es ist aber neben Roaming bei einem Mitbewerber im Gespräch, dass Bestandsanlagen eines in Deutschland aktiven chinesischen Mobilfunkausrüsters (nicht Huawei, von diesen könnten aber Komponenten hinzukommen, was auch sonst, Stand 13.06.2019, erforderlich zu sein scheint) Verwendung finden könnten.
*Ein neuer Dienst in 5G ist Broadcasting, dies ist ein bereits von IPv6 bekannter Rundfunkservice des Providers. Hierbei wird in Zukunft voraussichtlich eng mit verschiedenen Medienhäusern zusammengearbeitet, die Ton- oder Bewegtbildinhalte über 5G verbreiten. Wahrscheinlich wird es sich neben den öffentlich-rechtlichen vor allem um Bezahlinhalte handeln. Die Verbreitung müsste aber auf extra dafür abgestellten ("dedizierten") Frequenzen erfolgen, mit dem Broadcasting ist nicht das bereits bekannte IPv6-Adressieren von Datenströmen innerhalb einer PPP-Verbindung/4G_5G gemeint. Desweiteren müssen die Sender sehr engmaschig aufgestellt werden, einmal wegen den Verwendung findenden Frequenzen, dann aber auch wegen der gegenüber dem "herkömmlichen" Broadcast erheblich geringeren maximal erlaubten Sendeleistung.
*Ein neuer Dienst in 5G ist Broadcasting, dies ist ein bereits von IPv6 bekannter Rundfunkservice des Providers. Hierbei wird in Zukunft voraussichtlich eng mit verschiedenen Medienhäusern zusammengearbeitet, die Ton- oder Bewegtbildinhalte über 5G verbreiten. Wahrscheinlich wird es sich neben den öffentlich-rechtlichen vor allem um Bezahlinhalte handeln. Die Verbreitung müsste aber auf extra dafür abgestellten ("dedizierten") Frequenzen erfolgen, mit dem Broadcasting ist nicht das bereits bekannte IPv6-Adressieren von Datenströmen innerhalb einer PPP-Verbindung/4G_5G gemeint. Desweiteren müssen die Sender sehr engmaschig aufgestellt werden, einmal wegen den Verwendung findenden Frequenzen, dann aber auch wegen der gegenüber dem "herkömmlichen" Broadcast erheblich geringeren maximal erlaubten Sendeleistung.
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