DPQKYQR (Diskussion | Beiträge)
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Weiterleitung könnte zum falschen Schluss, dass die Tochterfirma die Mutter ist führen. Kartenpfand unbekannt (auch Zulässigkeit), darf nicht mit SIM-Gebühr Außer-eSIM berechnet werden und war ursprünglich nur für Prepaid erwähnenswert
 
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|[[Bild:1&1-Drillisch-Logo.png|right|Drillisch Logo]]Die '''1&1 AG''' ist ein früherer [[Virtueller Netzbetreiber|virtueller]] und heutiger eigener Netzbetreiber.<br/>
|[[Bild:1&1-Drillisch-Logo.png|right|Drillisch Logo]]Die '''1&1 AG''' ist ein früherer [[Virtueller Netzbetreiber|virtueller]] und heutiger eigener Netzbetreiber.<br/>
Ein Kartenpfand fällt nicht bei jedem Anbieter an.


[https://www.1und1.ag/ www.1und1-drillisch.de / www.1und1.ag]
[https://www.1und1.ag/ www.1und1.ag]
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