Congstar: Unterschied zwischen den Versionen

250 Bytes entfernt ,  5. Februar 2014
→‎AGB: gelöscht. Links führen ins Nichts und die AGB sind ja hoffentlich nach all den Jahren geändert ;)
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(→‎AGB: gelöscht. Links führen ins Nichts und die AGB sind ja hoffentlich nach all den Jahren geändert ;))
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===Bonitätsprüfung===
===Bonitätsprüfung===
Obwohl sich congstar auf seiner Internet-Seite unter ''Datenschutz'' [http://www.congstar.de/Datenschutz--724d.html Abs. 7.6] eine Bonitätsprüfung vorbehält, gibt es bisher keine Belege, dass das bei Prepaid-Verträgen auch tatsächlich gemacht wird. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass diese Klausel Vertragsbestandteil wird, da in den AGB nichts derartiges steht und einem Käufer zum Bei­spiel an der Tankstelle nicht zugemutet werden kann, im Internet zu suchen.
Obwohl sich congstar auf seiner Internet-Seite unter ''Datenschutz'' [http://www.congstar.de/Datenschutz--724d.html Abs. 7.6] eine Bonitätsprüfung vorbehält, gibt es bisher keine Belege, dass das bei Prepaid-Verträgen auch tatsächlich gemacht wird. Es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass diese Klausel Vertragsbestandteil wird, da in den AGB nichts derartiges steht und einem Käufer zum Bei­spiel an der Tankstelle nicht zugemutet werden kann, im Internet zu suchen.
===AGB===
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten unzulässige Klauseln http://www.vzbv.de/go/presse/1043/index.html.
Urteil des LG Köln als PDF: http://www.vzbv.de/start/download.php?file=congstar_lg_koeln_26_o_150_08.pdf&ordner=mediapics


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