Rufnummernmitnahme: Unterschied zwischen den Versionen

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Vergewissern Sie sich, dass der von Ihnen anvisierte Anbieter für den gewünschten Tarif einen Import der Rufnummer zulässt.
Vergewissern Sie sich, dass der von Ihnen anvisierte Anbieter für den gewünschten Tarif einen Import der Rufnummer zulässt.


Beantragen Sie dort ein Starterpaket und wählen dabei Rufnummernmitnahme aus. Auch kann es möglich sein, dass Sie zunächst ein gewöhnliches Starterset im Handel erwerben müssen, welches dann explizit mit erforderlichen Angaben zur mitzunehmenden Rufnummer freigeschaltet wird (zum Beispiel PENNY MOBIL, ja! mobil und andere). Eine vollständige Liste mit Angaben zu den Gesellschaften welche Rufnummern vergeben dürfen (sog. Portierungskennung vorhanden) findet man hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/Portierungskennungen/VerzeichnisPortKenn_Basepage.html.
Beantragen Sie dort ein Starterpaket und wählen dabei Rufnummernmitnahme aus. Auch kann es möglich sein, dass Sie zunächst ein gewöhnliches Starterset im Handel erwerben müssen, welches dann explizit mit erforderlichen Angaben zur mitzunehmenden Rufnummer freigeschaltet wird (zum Beispiel PENNY MOBIL, ja! mobil und andere). Eine vollständige Liste mit Angaben zu den Gesellschaften, welche Rufnummern vergeben dürfen (sog. Portierungskennung vorhanden), findet man hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/Portierungskennungen/VerzeichnisPortKenn_Basepage.html.


Bei der Beantragung müssen Sie '''exakt dieselben Angaben''' machen, die bei dem Anbieter, bei dem Sie zur Zeit Kunde sind, vorliegen (bei Privatkunden Name, Vorname(n), Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer; bei Firmenkunden Firma, Anschrift, Kundennummer beim alten Anbieter, Rufnummer). Achten Sie bei einem '''Vertragstarif''' darauf, dass eine Rufnummernmitnahme von 123 Tagen vor Vertragsende bis zu 90 Tagen nach Vertragsende möglich ist. Bedenken Sie in diesem Fall, dass Ihr alter Anbieter das Entgelt für die Rufnummermitnahme in Rechnung stellt. Achten Sie bei einem '''Prepaidanbieter''' darauf, dass sich ausreichend Guthaben für die Portierung auf dem Guthabenkonto befindet und der alte Anbieter eine Verzichtserklärung von Ihnen erhalten hat. Es kann sinnvoll sein, die Verzichtserklärung auch an den neuen Anbieter zu versenden, alternativ kann man auch die vorzeitige Rufnummernportierung (sog. Opt-in-Verfahren) beantragen, hierbei muss man sich allerdings um eine evtl. gewünschte Beendigung des Vertrags, sei es Prepaid oder Postpaid, nachher selber kümmern.
Bei der Beantragung müssen Sie '''exakt dieselben Angaben''' machen, die bei dem Anbieter, bei dem Sie zur Zeit Kunde sind, vorliegen (bei Privatkunden Name, Vorname(n), Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer; bei Firmenkunden Firma, Anschrift, Kundennummer beim alten Anbieter, Rufnummer). Achten Sie bei einem '''Vertragstarif''' darauf, dass eine Rufnummernmitnahme von 123 Tagen vor Vertragsende bis zu 90 Tagen nach Vertragsende möglich ist. Bedenken Sie in diesem Fall, dass Ihr alter Anbieter das Entgelt für die Rufnummermitnahme in Rechnung stellt. Achten Sie bei einem '''Prepaidanbieter''' darauf, dass sich ausreichend Guthaben für die Portierung auf dem Guthabenkonto befindet und der alte Anbieter eine Verzichtserklärung von Ihnen erhalten hat. Es kann sinnvoll sein, die Verzichtserklärung auch an den neuen Anbieter zu versenden, alternativ kann man auch die vorzeitige Rufnummernportierung (sog. Opt-in-Verfahren) beantragen, hierbei muss man sich allerdings um eine evtl. gewünschte Beendigung des Vertrags, sei es Prepaid oder Postpaid, nachher selber kümmern.
Anonymer Benutzer