Rufnummernmitnahme: Unterschied zwischen den Versionen
→Wie gehe ich vor?: etwas umformuliert und erweitert
imported>Hausmeister |
imported>Einheiztarif (→Wie gehe ich vor?: etwas umformuliert und erweitert) |
||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
Hingegen ist die Mitnahme einer Rufnummer vom Discounter zum neuen Anbieter in jedem Fall möglich (dies wird rechtlich von der Bundesnetzagentur zugesichert), sofern der neue Anbieter die eingehende Rufnummernportierung ermöglicht. | Hingegen ist die Mitnahme einer Rufnummer vom Discounter zum neuen Anbieter in jedem Fall möglich (dies wird rechtlich von der Bundesnetzagentur zugesichert), sofern der neue Anbieter die eingehende Rufnummernportierung ermöglicht. | ||
==Wie gehe ich vor?== | ==Wie gehe ich vor?== | ||
Vergewissern Sie sich, dass der von Ihnen anvisierte Anbieter für den gewünschten Tarif einen Import der Rufnummer zulässt. | |||
Beantragen Sie dort ein Starterpaket und wählen dabei Rufnummernmitnahme aus. Auch kann es möglich sein, dass Sie zunächst ein "gewöhnliches" Starterset im Handel erwerben müssen, welches erst anschließend freigeschaltet wird (z.B. PennyMobil, Ja!Mobil u.a.). Hier erfolgt die Beantragung der Rufnummernmitnahme Online oder per gesondertem Formular schriftlich oder per FAX. | |||
Bei der Beantragung müssen Sie exakt die gleichen Angaben machen, wie bei dem Anbieter, bei dem Sie zur Zeit sind (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer). Achten Sie bei einem '''Vertrag''' darauf, dass eine Rufnummernmitnahme von 120 Tagen vor Vertragsende bis zu 20 Tagen nach Vertragsende möglich ist. Erwarten Sie in diesem Fall auch noch nach Vertragsende eine Rechnung von ihrem alten Anbieter über die Rufnummermitnahmegebühr. Achten Sie bei einem '''Prepaidanbieter''' darauf, dass ausreichend Guthaben für die Portierung auf dem Guthabenkonto ist und der alte Anbieter eine Verzichtserklärung von Ihnen erhalten hat. Es kann sinnvoll sein, die Verzichtserklärung auch an den neuen Anbieter zu schicken. | |||
==Verzichtserklärungen== | ==Verzichtserklärungen== |