Rufnummernmitnahme: Unterschied zwischen den Versionen

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Handelt es sich beim bisherigen Vertrag um einen Prepaidvertrag, so muss neben der abzugebenden Verzichtserklärung auch der Betrag für die Rufnummernmitnahme als Guthaben auf dem Prepaidkonto vorhanden sein oder muss vor Vertragsende eingezahlt werden. Da die meisten Anbieter in ihren Verzichtserklärungen einbauen, dass der Anspruch auf Auszahlung des Restguthaben (welches nach Abzug der Portierungsgebühr vorhanden ist) verfällt, bietet sich hier eine Banküberweisung an. Da dabei der Überweisungsbetrag exakt angegeben werden kann und somit kein Restguthaben übrig bleiben muss. Ebenfalls kann man auch der Klausel widersprechen und durch Angabe der Bankdaten eine Auszahlung des Restguthabens verlangen.
Handelt es sich beim bisherigen Vertrag um einen Prepaidvertrag, so muss neben der abzugebenden Verzichtserklärung auch der Betrag für die Rufnummernmitnahme als Guthaben auf dem Prepaidkonto vorhanden sein oder muss vor Vertragsende eingezahlt werden. Da die meisten Anbieter in ihren Verzichtserklärungen einbauen, dass der Anspruch auf Auszahlung des Restguthaben (welches nach Abzug der Portierungsgebühr vorhanden ist) verfällt, bietet sich hier eine Banküberweisung an. Da dabei der Überweisungsbetrag exakt angegeben werden kann und somit kein Restguthaben übrig bleiben muss. Ebenfalls kann man auch der Klausel widersprechen und durch Angabe der Bankdaten eine Auszahlung des Restguthabens verlangen.


Im Discounterbereich bieten immer mehr Anbieter die Rufnummernmitnahme vom Altanbieter an. Zudem wird hier in wenigen Fällen eine Gebühr verlangt (Beispiel [[Simyo]]).
Abgesehen davon, dass viele Prepaid-Anbieter extra Guthaben bieten (um die Abschreckung vor der Portierungsgebühr zu mindern), wenn der Neukunde seine Rufnummer mitnimmt, bieten im Discounterbereich immer mehr Anbieter die Rufnummernmitnahme vom Altanbieter an. Daei fällt in den wenigsten Fällen eine Gebühr an (Beispiel [[Simyo]]).


Hingegen ist die Mitnahme einer Rufnummer vom Discounter zum neuen Anbieter in jedem Fall möglich (dies wird rechtlich von der Bundesnetzagentur zugesichert), sofern der neue Anbieter die eingehende Rufnummernportierung ermöglicht.
Hingegen ist die Mitnahme einer Rufnummer vom Discounter zum neuen Anbieter in jedem Fall möglich (dies wird rechtlich von der Bundesnetzagentur zugesichert), sofern der neue Anbieter die eingehende Rufnummernportierung ermöglicht.
[[Kategorie:Nützliches]]
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Anonymer Benutzer