Bearbeiten von „Kartenpfand“
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die SIM-Karte bewegt sich dabei im Bereich '''um die 30 €''' für eine nicht zurückgesendete SIM-Karte. | die SIM-Karte bewegt sich dabei im Bereich '''um die 30 €''' für eine nicht zurückgesendete SIM-Karte. | ||
==Entstehungsgeschichte des Kartenpfandes== | == Entstehungsgeschichte des Kartenpfandes == | ||
Ursprünglich wurde in den Anfangsjahren des Mobilfunks von verschiedenen Netzbetreibern und Providern - beispielsweise auch bei E-Plus - eine so genannte "Deaktivierungsgebühr" im Falle der Vertragsbeendigung in Rechnung gestellt. | Ursprünglich wurde in den Anfangsjahren des Mobilfunks von verschiedenen Netzbetreibern und Providern - beispielsweise auch bei E-Plus - eine so genannte "Deaktivierungsgebühr" im Falle der Vertragsbeendigung in Rechnung gestellt. | ||
Schnell wurde jedoch diese Vorgehensweise von verschiedenen Landgerichten für unzulässig erklärt (vgl. beispielsweise [http://www.golem.de/0108/15260.html Bericht bei Golem] | Schnell wurde jedoch diese Vorgehensweise von verschiedenen Landgerichten für unzulässig erklärt (vgl. beispielsweise [http://www.golem.de/0108/15260.html Bericht bei Golem]. | ||
Daraufhin verschwand die Deaktivierungsgebühr aus den AGB der Anbieter wieder, wurde jedoch im Falle der Drillisch-Gruppe (u.a. Victorvox, Telco, simply) durch den Kartenpfand ersetzt, | Daraufhin verschwand die Deaktivierungsgebühr aus den AGB der Anbieter wieder, wurde jedoch im Falle der Drillisch-Gruppe (u.a. Victorvox, Telco, simply) durch den Kartenpfand ersetzt, welcher offenbar rechtlich unumstrittener ist. | ||
Ursprünglich nur im Bereich der Laufzeitverträge zur Anwendung gekommen, hat | Ursprünglich nur im Bereich der Laufzeitverträge zur Anwendung gekommen, hat der Kartenpfand mittlerweile | ||
zum Erstaunen und Ärger vieler Nutzer auch Einzug in die AGB mancher Prepaidanbieter gefunden. | zum Erstaunen und Ärger vieler Nutzer auch Einzug in die AGB mancher Prepaidanbieter gefunden. | ||
Hintergrund ist die Tatsache, dass die SIM-Karte | Hintergrund ist die Tatsache, dass die SIM-Karte lt. AGB nicht in den Besitz des Vertragsinhabers übergeht, sondern Eigentum | ||
des ausgebenden Providers/Netzbetreibers bleibt und somit dem Vertragsinhaber während der Vertragslaufzeit nur "leihweise" zur Verfügung gestellt wird. Bei Vertragsende ist die Rückgabe der SIM-Karte an den Eigentümer in den AGB vieler Anbieter (z.B. auch bei [[blau]] oder [[blauworld]]) festgeschrieben. Nur verzichten in der Praxis die meissten Discounter darauf. Nicht jedoch der Anbieter [[simply]], der nach Vertragsende die Rücksendung der SIM-Karte verlangt und ansonsten eine Aufwandsentschädigung für den Verlust der Karte (den so genannten Kartenpfand) in Rechnung stellt. | |||
== Diese Anbieter erheben einen Kartenpfand == | |||
[[simply]] '''29,65 €''' |