Handyporto: Unterschied zwischen den Versionen

793 Bytes hinzugefügt ,  29. März 2010
imported>Admin
imported>Admin
Zeile 42: Zeile 42:


Es ist noch nicht abschliessend geklärt, inwieweit solche Sendungen prinzipiell auch als pfiffiger Ersatz für das viel teurere Einwurf-Einschreiben geeignet sind, wenn es nur um die Tatsache des Versands an sich und nicht weitere Eigenschaften des Einschreibens (wie z.B. Beweis des Zugangs der Sendung oder Versicherung des werthaltigen Inhalts) geht. Auf jeden Fall gibt es aber bei solchen Sendungen nicht die übliche Haftung der Post bis 25 € für Einschreibebrief, sowie 20 € für Einwurfeinschreibebrief.
Es ist noch nicht abschliessend geklärt, inwieweit solche Sendungen prinzipiell auch als pfiffiger Ersatz für das viel teurere Einwurf-Einschreiben geeignet sind, wenn es nur um die Tatsache des Versands an sich und nicht weitere Eigenschaften des Einschreibens (wie z.B. Beweis des Zugangs der Sendung oder Versicherung des werthaltigen Inhalts) geht. Auf jeden Fall gibt es aber bei solchen Sendungen nicht die übliche Haftung der Post bis 25 € für Einschreibebrief, sowie 20 € für Einwurfeinschreibebrief.
Im Gegebsatz zu vorherigen Vermutungen ist allerdings ein Praxisbeispiel bekannt, in denen ein mit Handyporto verschickter Brief laut Empfänger nie angekommen ist. Ein entsprechender Nachforschungsauftrag bei der Deutschen Post (mit deutlichem Hinweis auf die vom Vorredner beschriebene Nachforschungsmöglichkeit) wurde nach mehreren Wochen jedoch als "Verbleib der Sendung nicht zu ermitteln" abgeschlossen.
Auch auf Nachfragen hin wurde der Umstand der Nachprüfbarkeit nicht erwidert und der Nachforschungsauftrag mit neagtivem Ergebnis eingestellt. Einen Ersatz zu einem Einschreiben kann also das Handyporto leider nur in der Theorie darstellen, in der Praxis ergibt sich - außer der flexiblen Nutzbarkeit - keinerlei Vorteil zu dem deutlich preiswerterem Standardprodukt Briefmarke.


==Gültigkeit==
==Gültigkeit==
Anonymer Benutzer