Diskussion:Pseudo-Prepaid: Unterschied zwischen den Versionen

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--[[Benutzer:Hausmeister|Hausmeister]] 13:13, 23. Jun. 2008 (CEST) VIVA, Youni-Mobile, Jamba und Schwarzfunk haben sowas nicht. Oder man kann sagen Free&Easy und E-Plus-Abgleger generell. Mit der aktuellen Version von Pseudo-Prepaid kann ich leben.
--[[Benutzer:Hausmeister|Hausmeister]] 13:13, 23. Jun. 2008 (CEST) VIVA, Youni-Mobile, Jamba und Schwarzfunk haben sowas nicht. Oder man kann sagen Free&Easy und E-Plus-Abgleger generell. Mit der aktuellen Version von Pseudo-Prepaid kann ich leben.


--[[Benutzer:Carponaut stefan|c.-naut Stefan]] 09:29, 3. Sep. 2008 (CEST) Die Idee Eckpunkte zu definieren und klar Schiff zu machen was ist Pseudo-Prepaid, und was ist echtes prepaid, finde ich sehr gut und erinnert mich im Nachhinein an die laufende Diskussion zu "Was ist Discount". Was mir auffällt, dass Prepaid ursprünglich viel strenger definiert war, kundenfreundlicher.  
--[[Benutzer:Carponaut stefan|c.-naut Stefan]] 09:29, 3. Sep. 2008 (CEST)  
''Nachtrag 9.49: T-Mobile hat auch bei Xtra eine Schufa-Klausel, auf der Webseite über AGB zugänglich. Sie ist aber nicht in den Textkörper der AGB selbst integriert.''
 
Die Idee Eckpunkte zu definieren und klar Schiff zu machen was ist Pseudo-Prepaid, und was ist echtes prepaid, finde ich sehr gut und erinnert mich im Nachhinein an die laufende Diskussion zu "Was ist Discount". Was mir auffällt, dass Prepaid ursprünglich viel strenger definiert war, kundenfreundlicher.  
Ursprünglich war "prepaid" DIE große Neuerung nach Einführung von GSM, möglich durch die EDV-Technik. Das kam der Kundschaft zugute, Echtzeit-Kontoserver und der absolute Schutz vor Minus-Saldo.
Ursprünglich war "prepaid" DIE große Neuerung nach Einführung von GSM, möglich durch die EDV-Technik. Das kam der Kundschaft zugute, Echtzeit-Kontoserver und der absolute Schutz vor Minus-Saldo.
Soweit der Kunde sich im Ausland aufhielt, war Roaming eben gesperrt. Und als Behelf gab es Callback: durch USSD-Code kostenfreie Fernsteuerung des heimischen Netzes durch das Fremdnetz hindurch. Und somit auch Nutzung des Echtzeit-Konto-Schutzes vom Ausland aus.
Soweit der Kunde sich im Ausland aufhielt, war Roaming eben gesperrt. Und als Behelf gab es Callback: durch USSD-Code kostenfreie Fernsteuerung des heimischen Netzes durch das Fremdnetz hindurch. Und somit auch Nutzung des Echtzeit-Konto-Schutzes vom Ausland aus.
Aber dann dachten sich die Netzbetreiber wohl, wie sie das Prinzip durhlöchern könnten. Man stellte die Kunden bei Auslandsreisen mit Postpaid-Kunden gleich, und unter dem Deckmantel der Komfort-Steigerung wurde "Roaming Direct" (oder wie es beim jeweiligen Netzbetreiber hiess) freigeschaltet. Mir fiel nur auf, dass damals plötzlich bei D2 Antragszettel im Fachmarkt rumlagen wo in eine Konto-/Schufaprüfung eingewilligt wurde. Toll, flexiblel dachte ich damals. Dass in die AGB dann eine "Öffnungsklausel" in Bezug auf nachberechnete Auslandsgebühren reinkam, schien mir dann weniger toll.
Aber dann dachten sich die Netzbetreiber wohl, wie sie das Prinzip durchlöchern könnten. Man stellte die Kunden bei Auslandsreisen mit Postpaid-Kunden gleich, und unter dem Deckmantel der Komfort-Steigerung wurde "Roaming Direct" (oder wie es beim jeweiligen Netzbetreiber hiess) freigeschaltet. Mir fiel nur auf, dass damals plötzlich bei D2 Antragszettel im Fachmarkt rumlagen wo in eine Konto-/Schufaprüfung eingewilligt wurde. Toll, flexiblel dachte ich damals. Dass in die AGB dann eine "Öffnungsklausel" in Bezug auf nachberechnete Auslandsgebühren reinkam, schien mir dann weniger toll.


Da man nicht sicherstellen kann, dass ein für roaming freigeschaltetes Handy gestohlen , mit einem Auto ins Ausland mitgenommen und im Ausland kräftig damit telefoniert wird, schwebt über so manchem (wenn nicht fast allen) echten Prepaid-Handys heutzutage das Damoklesschwert der horrenden Kostennachzahlung. Und der obengenannte Passus mit dem Minussaldo ist ein Ärgernis, weil er die ursprüngliche Definition von (echtem) Prepaid unnötig verwässert und es den Anbietern von Pseudo-Prepaid leicht macht, ihr Produkt an die Unwissenden zu verkaufen, zum Teil sogar keck mit "Startguthaben" gewürzt und bei Kündigung mit überraschenden Gebühren und Nachzahlungen belegt. Wie man an den kleinen Streitigkeiten hier sehen konnte, fällt es nicht immer leicht Abgrenzungen zu treffen, aber daran ist nicht nur Pseudo-Prepaid schuld, sondern die Durchlöcherung und Verwässerung der ursprünglichen Prepaid-Definiton.  
Da man nicht sicherstellen kann, dass ein für roaming freigeschaltetes Handy gestohlen , mit einem Auto ins Ausland mitgenommen und im Ausland kräftig damit telefoniert wird, schwebt über so manchem (wenn nicht fast allen) echten Prepaid-Handys heutzutage das Damoklesschwert der horrenden Kostennachzahlung. Und der obengenannte Passus mit dem Minussaldo ist ein Ärgernis, weil er die ursprüngliche Definition von (echtem) Prepaid unnötig verwässert und es den Anbietern von Pseudo-Prepaid leicht macht, ihr Produkt an die Unwissenden zu verkaufen, zum Teil sogar keck mit "Startguthaben" gewürzt und bei Kündigung mit überraschenden Gebühren und Nachzahlungen belegt. Wie man an den kleinen Streitigkeiten hier sehen konnte, fällt es nicht immer leicht Abgrenzungen zu treffen, aber daran ist nicht nur Pseudo-Prepaid schuld, sondern die Durchlöcherung und Verwässerung der ursprünglichen Prepaid-Definiton.  
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Quintessenz: manchmal ist es hilfreich, gesetzliche Grundlagen die ursprünglich noch zugunsten des Bürgers gedacht waren und noch nicht von Lobbygruppen "rundgeschliffen" wurden, in Erinnerung zu rufen und plötzlich sieht man wieder etwas klarer. Genau genommen muß in keinen prepaid-AGB eine Verppflichtung zur Nachzahlung stehen. Genau genommen braucht es auch keine AGB, weil eh schon alles im Gesetz steht (nur kundenfreundlicher.)
Quintessenz: manchmal ist es hilfreich, gesetzliche Grundlagen die ursprünglich noch zugunsten des Bürgers gedacht waren und noch nicht von Lobbygruppen "rundgeschliffen" wurden, in Erinnerung zu rufen und plötzlich sieht man wieder etwas klarer. Genau genommen muß in keinen prepaid-AGB eine Verppflichtung zur Nachzahlung stehen. Genau genommen braucht es auch keine AGB, weil eh schon alles im Gesetz steht (nur kundenfreundlicher.)
== Schufa und Bonitätsprüfung? ==
Wie sieht es aus, wenn ein Anbieter eine SCHUFA und Bonitätsprüfung macht? Ist es dann wirklich ein echtes Prepaid? Es geht ja primär darum, das wenn man beim negaitven Schufa-eintrag trotzdem ein Handy nutzen können möchte das meiner Meinung nach den Schufa-Mist genau behindert und diesem auch zum Pseudo-Prepaid macht. Auch kritisch ist BÜRGEL. Was sagt ihr? --[[Benutzer:Florifliegt1|Florifliegt1]] 13:56, 12. Jul. 2010 (CEST)
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