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Seit dem 1. März 2010 wird diese Preispolitik verhindert durch eine Klausel im Telekommunikationsgesetz (TKG). Dieses legt fest, daß die Höhe des Entgeltes für Mobilfunknutzer künftig durch die Bundesnetzagentur nach oben begrenzt wird.  
Seit dem 1. März 2010 wird diese Preispolitik verhindert durch eine Klausel im Telekommunikationsgesetz (TKG). Dieses legt fest, daß die Höhe des Entgeltes für Mobilfunknutzer künftig durch die Bundesnetzagentur nach oben begrenzt wird.  


Eine Verordnung legt fest, daß innerdeutsche Anrufe zur Vorwahl (0180) maximal 60&nsp;Cent pro Gespräch oder maximal 42 Cent pro Minute kosten dürfen. Weiterhin wurde verfügt, daß beim Verbindungsaufbau eine Preisansage erfolgen muß.  
Eine Verordnung legt fest, daß innerdeutsche Anrufe zur Vorwahl (0180) maximal 60 Cent pro Gespräch oder maximal 42 Cent pro Minute kosten dürfen. Weiterhin wurde verfügt, daß beim Verbindungsaufbau eine Preisansage erfolgen muß.


== Umsetzung in der Praxis ==  
== Umsetzung in der Praxis ==  
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