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| Manche Anbieter erheben oder erhoben einen Mindestumsatz. Sofern dieser nicht umgesetzt wurde, wurde eine '''Nichtnutzungsgebühr erhoben.''' | | Manche Anbieter erheben oder erhoben einen Mindestumsatz. Sofern dieser nicht umgesetzt wurde, wurde eine '''Nichtnuzungsgebühr erhoben.''' |
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| Eine besondere Variante der {{PAGENAME}} ist das generell übliche und auch rechtlich zulässige Einbehalten des noch nicht verbrauchten Startpaketguthabens bei vorzeitiger oder regelhafter Beendigung des Prepaid-Vertrags. Hieran ändert auch die Tatsache, dass das Startguthaben so gut wie immer für eine abgehende Portierung verwendet werden kann nichts.
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| Bei [[VoIP]]-Anbietern gilt generell, dass das einbezahlte Guthaben verloren ist, wenn es nicht verbraucht wird. Hier gibt es keine gesetzliche Regelung, welche von Gerichten bestätigt worden wäre wie bei Mobilfunk-Prepaidkarten, und somit sind Ausnahmen von der Regel eine reine Kulanzsache des jeweiligen [[VoIP]]/Festnetz-Anbieters und vom Kunden zunächst einmal nicht zu erwarten.
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