Diskussion:Pseudo-Prepaid: Unterschied zwischen den Versionen

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--[[Benutzer:Hausmeister|Hausmeister]] 13:13, 23. Jun. 2008 (CEST) VIVA, Youni-Mobile, Jamba und Schwarzfunk haben sowas nicht. Oder man kann sagen Free&Easy und E-Plus-Abgleger generell. Mit der aktuellen Version von Pseudo-Prepaid kann ich leben.
--[[Benutzer:Hausmeister|Hausmeister]] 13:13, 23. Jun. 2008 (CEST) VIVA, Youni-Mobile, Jamba und Schwarzfunk haben sowas nicht. Oder man kann sagen Free&Easy und E-Plus-Abgleger generell. Mit der aktuellen Version von Pseudo-Prepaid kann ich leben.
--[[Benutzer:Carponaut stefan|c.-naut Stefan]] 09:29, 3. Sep. 2008 (CEST) Die Idee Eckpunkte zu definieren und klar Schiff zu machen was ist Pseudo-Prepaid, und was ist echtes prepaid, finde ich sehr gut und erinnert mich im Nachhinein an die laufende Diskussion zu "Was ist Discount". Was mir auffällt, dass Prepaid ursprünglich viel strenger definiert war, kundenfreundlicher.
Ursprünglich war "prepaid" DIE große Neuerung nach Einführung von GSM, möglich durch die EDV-Technik. Das kam der Kundschaft zugute, Echtzeit-Kontoserver und der absolute Schutz vor Minus-Saldo.
Soweit der Kunde sich im Ausland aufhielt, war Roaming eben gesperrt. Und als Behelf gab es Callback: durch USSD-Code kostenfreie Fernsteuerung des heimischen Netzes durch das Fremdnetz hindurch. Und somit auch Nutzung des Echtzeit-Konto-Schutzes vom Ausland aus.
Aber dann dachten sich die Netzbetreiber wohl, wie sie das Prinzip durhlöchern könnten. Man stellte die Kunden bei Auslandsreisen mit Postpaid-Kunden gleich, und unter dem Deckmantel der Komfort-Steigerung wurde "Roaming Direct" (oder wie es beim jeweiligen Netzbetreiber hiess) freigeschaltet. Mir fiel nur auf, dass damals plötzlich bei D2 Antragszettel im Fachmarkt rumlagen wo in eine Konto-/Schufaprüfung eingewilligt wurde. Toll, flexiblel dachte ich damals. Dass in die AGB dann eine "Öffnungsklausel" in Bezug auf nachberechnete Auslandsgebühren reinkam, schien mir dann weniger toll.
Da man nicht sicherstellen kann, dass ein für roaming freigeschaltetes Handy gestohlen , mit einem Auto ins Ausland mitgenommen und im Ausland kräftig damit telefoniert wird, schwebt über so manchem (wenn nicht fast allen) echten Prepaid-Handys heutzutage das Damoklesschwert der horrenden Kostennachzahlung. Und der obengenannte Passus mit dem Minussaldo ist ein Ärgernis, weil er die ursprüngliche Definition von (echtem) Prepaid unnötig verwässert und es den Anbietern von Pseudo-Prepaid leicht macht, ihr Produkt an die Unwissenden zu verkaufen, zum Teil sogar keck mit "Startguthaben" gewürzt und bei Kündigung mit überraschenden Gebühren und Nachzahlungen belegt. Wie man an den kleinen Streitigkeiten hier sehen konnte, fällt es nicht immer leicht Abgrenzungen zu treffen, aber daran ist nicht nur Pseudo-Prepaid schuld, sondern die Durchlöcherung und Verwässerung der ursprünglichen Prepaid-Definiton.
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Der zweite Sündenfall betraf simyo, wo man per Lastschriftverfahren bezahlen konnte und das Geld sofort aufgebucht wurde, schon bevor es vom Girokonto abgezogen wurde. Bei Fonic wurde das auf die Spitze getrieben. Per Aufladeautomatik kann ein beinahe so großer Grad an subjektiver Unsicherheit wie bei postpaid erreicht werden. Dass simyo sich jetzt auf Postpaid ausweitet ist nur die logische Konsequenz.
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Dabei kann man vom Echtzeit-Kontoserver auch vom Ausland sehr komfortabel per Callback profitieren, wenn die Handysoftware das im Hintergrund automatisch unterstützt. Kein Grund mehr für Verwässerungen!
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Gäbe es ein Gütesiegel für "echtes Prepaid", müsste der Anbieter es ermöglichen,
*jeden Lastschrifteinzug zu unterbinden
*per *100# jederzeit eine aktuelle Kontoabfrage in Echtzeit zu machen
*Auslandsroaming nur per Callback zu ermöglichen
u.w.m. <br/>
Warum ich überhaupt auf die Idee komme, dass es sowas wie "echtes Prepaid, unverwässert" geben muss? Es gibt Mobilfunk- und VoIP-Anbieter die Postpaid mit und ohne Kostenkontrolle anbieten. Fragt man einen Verkäufer oder Servicemenschen bei letzteren, ob sie auch zwischen den Rechnungen in Echtzeit eine Kostenkontrolle über die aufgelaufenen Kosten anbieten, bekommt man zur Antwort, so etwas gebe es nicht.
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Weist man dann etwas nachdrücklicher auf das ''Telekommunikationsgesetz'' hin, das auch die Nutzbarkeit von TK-Leistungen auf Vorauszahlungsbasis vorschreibt, bekommt man manchmal zur Antwort: "wenn Sie sowas wünschen, müssen sie zu einem Prepaid-Mobilfunkanbieter gehen, dadurch erfüllen die Telekommunikationsfirmen ihre gesetzliche Pflicht!" Wie ich meine, nicht immer im Sinne des Verbrauchers! Denn das Prepaid-Prinzip soll eben ursprünglich die absolute Kostenkontrolle ermöglichen.
<br/> Nicht nur bei schlechter Schufa, ich vermute, der Gesetzgeber wollte auch erreichen dass Menschen die vorsichtig sein wollen oder müssen - die auch bereit sind persönliche Opfer an Komfort hinzunehmen und Disziplin beim Aufladen walten lassen - , durch bewusste Wahl dieser Zahlungsart ihr Ziel der Kostensicherheit auch erreichen können. Durch ihre strategischen "Neuerungen" haben viele Prepaid-Anbieter die Bürger dieser Möglichkeit beraubt und ihnen genau dieses Kostenrisiko durch die Hintertür "Roaming" wieder aufgebürdet.
Quintessenz: manchmal ist es hilfreich, gesetzliche Grundlagen die ursprünglich noch zugunsten des Bürgers gedacht waren und noch nicht von Lobbygruppen "rundgeschliffen" wurden, in Erinnerung zu rufen und plötzlich sieht man wieder etwas klarer. Genau genommen muß in keinen prepaid-AGB eine Verppflichtung zur Nachzahlung stehen. Genau genommen braucht es auch keine AGB, weil eh schon alles im Gesetz steht (nur kundenfreundlicher.)
Anonymer Benutzer