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Die andere Frage zur "{{PAGENAME}}" ist freilich auch, was man für seine Aufladungen jeweils erhält bzw. welcher minimale Tarif einstellbar ist. Hier wären kursorisch der Aldi Talk mini (LTE) und Congstar wie ich will 2€ für 1 GB/Mon. LTE zu erwähnen, aber auch der Wechsel oder weitere Verbleib (Mindesttarif) in der Tarifstufe "S" bei MagentaMobil Prepaid (wobei bei Magenta Tarifstufe S und höhere bisherigen Erfahrungen nach das Restguthaben anteilig aufgebraucht, das heißt effektiv alsbald auf Null gesetzt wird). Bei letzterem lädt man fünf Euro mit EDEKA SMART oder Telekom Shop Guthaben auf, diese werden dann vollständig inklusive 5G-Nutzung verbraucht. Die Tendenz zeichnet sich ab, dass Ultrabilligsurfoptionen eigentlich nicht mehr zu haben sind. Es gibt aber nach wie vor Schlupflöcher, wofür auch der neue werbefinanzierte (GMXmail-Abruf-Forderung, abschaltbare Datenautomatik) 5G-fähige eSIM-FREE-Testballon bei GMX (Postpaid wie auch das alternative Yourfone-Angebot für die Zielgruppe ehemalige Prepaidnutzer bei Drillisch Online!) von 1&1 mit einem kleinen Datenvolumen von 3 GB und Kostenlosstellung der nationalen Gespräche (um den Kunden zu gewinnen) spricht. Immerhin wurde dieser (im BLOG-Teil von prepaid-wiki.de besprochene) Tarif um einen WEB.DE Tarif mit kleiner Grundgebühr, dafür aber 5 GB Datenvolumen, ebenfalls exklusiv als [[ESIM|eSIM]] erhältlich, erweitert (Stand: 07.12.2024). Volumenbasiert abgerechnete "Mindesttarife" haben sich beim Kunden nicht bewährt, weshalb man bei diesen von einem einfachen Trick zur Reduzierung des Prepaidguthabens (abschaltbar durch Sperrung von "Internetdienste" oder bei Vodafone CallYa durch den Wechsel in den alten (!) Basistarif "Talk&SMS" über die Hotline) sprechen könnte (außer für Einfachhandys mit klaren Minimalforderungen, aber auch hier ein Ärgernis).
Die andere Frage zur "{{PAGENAME}}" ist freilich auch, was man für seine Aufladungen jeweils erhält bzw. welcher minimale Tarif einstellbar ist. Hier wären kursorisch der Aldi Talk mini (LTE) und Congstar wie ich will 2€ für 1 GB/Mon. LTE zu erwähnen, aber auch der Wechsel oder weitere Verbleib (Mindesttarif) in der Tarifstufe "S" bei MagentaMobil Prepaid (wobei bei Magenta Tarifstufe S und höhere bisherigen Erfahrungen nach das Restguthaben anteilig aufgebraucht, das heißt effektiv alsbald auf Null gesetzt wird). Bei letzterem lädt man fünf Euro mit EDEKA SMART oder Telekom Shop Guthaben auf, diese werden dann vollständig inklusive 5G-Nutzung verbraucht. Die Tendenz zeichnet sich ab, dass Ultrabilligsurfoptionen eigentlich nicht mehr zu haben sind. Es gibt aber nach wie vor Schlupflöcher, wofür auch der neue werbefinanzierte (GMXmail-Abruf-Forderung, abschaltbare Datenautomatik) 5G-fähige eSIM-FREE-Testballon bei GMX (Postpaid wie auch das alternative Yourfone-Angebot für die Zielgruppe ehemalige Prepaidnutzer bei Drillisch Online!) von 1&1 mit einem kleinen Datenvolumen von 3 GB und Kostenlosstellung der nationalen Gespräche (um den Kunden zu gewinnen) spricht. Immerhin wurde dieser (im BLOG-Teil von prepaid-wiki.de besprochene) Tarif um einen WEB.DE Tarif mit kleiner Grundgebühr, dafür aber 5 GB Datenvolumen, ebenfalls exklusiv als [[ESIM|eSIM]] erhältlich, erweitert (Stand: 07.12.2024). Volumenbasiert abgerechnete "Mindesttarife" haben sich beim Kunden nicht bewährt, weshalb man bei diesen von einem einfachen Trick zur Reduzierung des Prepaidguthabens (abschaltbar durch Sperrung von "Internetdienste" oder bei Vodafone CallYa durch den Wechsel in den alten (!) Basistarif "Talk&SMS" über die Hotline) sprechen könnte (außer für Einfachhandys mit klaren Minimalforderungen, aber auch hier ein Ärgernis).


Der Einzug von Startguthaben ist rechtlich möglich, da ein [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html Anrecht des Netzbetreibers auf Benutzung des Telekommunikationsmittels] besteht (desweiteren wurde hier eine Nutzung vereinbart, die dann vom Kunden nicht eingehalten wird). Dies scheint auch für Fälle zu gelten, in denen das Startguthaben lediglich nicht vollständig verbraucht (bei Aufstockung) wurde. Dennoch lohnt es sich, in den (wenigen!) Fällen der versteckten Grundgebührerhebung dieser Art bei verfrühter Kündigung Kulanz angesichts dieser unüblichen (!) Art des "nachträglichen Kundenmanagements" zu fordern. Szenarien, in denen der entsprechende Anbieter (bis jetzt nur sehr wenige Fälle bekannt!) nach einer Kündigung des Prepaidvertrags darauf beharrt hat, das nicht vollständig verbrauchte Startguthaben, trotz anschließender Aufladung, von diesem genommen einzubehalten, sind bis jetzt nicht bekannt geworden.
Der Einzug von Startguthaben ist rechtlich möglich, da ein [https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html Anrecht des Netzbetreibers auf Benutzung des Telekommunikationsmittels] besteht (des Weiteren wurde hier eine Nutzung vereinbart, die dann vom Kunden nicht eingehalten wird). Dies scheint auch für Fälle zu gelten, in denen das Startguthaben lediglich nicht vollständig verbraucht (bei Aufstockung) wurde. Dennoch lohnt es sich, in den (wenigen!) Fällen der versteckten Grundgebührerhebung dieser Art bei verfrühter Kündigung Kulanz angesichts dieser unüblichen (!) Art des "nachträglichen Kundenmanagements" zu fordern. Szenarien, in denen der entsprechende Anbieter (bis jetzt nur sehr wenige Fälle bekannt!) nach einer Kündigung des Prepaidvertrags darauf beharrt hat, das nicht vollständig verbrauchte Startguthaben, trotz anschließender Aufladung, von diesem genommen einzubehalten, sind bis jetzt nicht bekannt geworden.


[[Kategorie:Nützliches]]
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