Rufnummernmitnahme: Unterschied zwischen den Versionen

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167 Bytes hinzugefügt ,  7. März 2021
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Handelt es sich beim bisherigen Vertrag um einen Prepaidmodell, so muss neben der abzugebenden '''Verzichtserklärung''' auch der Betrag für die Rufnummernmitnahme als Guthaben auf dem Prepaidkonto vorhanden sein oder muss vor Vertragsende extra überwiesen oder aufgebucht werden. Da die meisten Anbieter in ihren Verzichtserklärungen einbauen, dass der Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens, welches nach Abzug des Portierungsentgelts vorhanden ist, verfällt, bietet sich hier eine Banküberweisung an. Da hierbei der Überweisungsbetrag exakt angegeben werden kann, bliebe somit kein Restguthaben übrig. Ebenfalls kann der Klausel widersprochen werden und durch Angabe der Bankdaten eine Auszahlung des Restguthabens eingefordert werden.
Handelt es sich beim bisherigen Vertrag um einen Prepaidmodell, so muss neben der abzugebenden '''Verzichtserklärung''' auch der Betrag für die Rufnummernmitnahme als Guthaben auf dem Prepaidkonto vorhanden sein oder muss vor Vertragsende extra überwiesen oder aufgebucht werden. Da die meisten Anbieter in ihren Verzichtserklärungen einbauen, dass der Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens, welches nach Abzug des Portierungsentgelts vorhanden ist, verfällt, bietet sich hier eine Banküberweisung an. Da hierbei der Überweisungsbetrag exakt angegeben werden kann, bliebe somit kein Restguthaben übrig. Ebenfalls kann der Klausel widersprochen werden und durch Angabe der Bankdaten eine Auszahlung des Restguthabens eingefordert werden.


Die Mitnahme einer Rufnummer vom Discounter zu einem neuen Anbieter (im Prepaid- oder im Postpaid-Bereich, das heißt auf Rechnung) ist in jedem Fall möglich (dies wird rechtlich von der Bundesnetzagentur zugesichert), sofern der neue Anbieter die eingehende Rufnummernportierung anbietet (hierzu und dass diese Aufnahme auch auf Seiten des aufnehmenden Providers völlig kostenlos sein müsse, besteht wiederum keine Verpflichtung). Die vorzeitige Mitnahme der Rufnummer ist inzwischen Usus (außer bei mobilcom-debitel (Prepaid), wo sogar eine Verpflichtung zu einer Abbuchungsermächtigung hinsichtlich der Portierungsgebühr vorgegeben wird), zumindest im Prepaidbereich jedoch mit einem Wermutstropfen versehen: Auch die Deutsche Telekom als Mobilfunkanbieter bietet sie nach unseren Erkenntnissen (eigener Test im Herbst 2019) ihren Kunden nicht mehr gerne an (Magenta-mobil-Prepaid-Tarif, Discounter bieten dieses Feature von Haus aus '''nicht'''), man wird auch hier, wenn man nicht Glück hat bzw. hartnäckig bleibt, standardmäßig auf die Kündigung mit Wirksamkeit zu einem 14 Tage in der Zukunft liegenden Zeitpunkt verwiesen. So erfolgt zur Zeit bei allen Prepaid-Angeboten (alle Anbieter) nach der Portierung unweigerlich die '''Abschaltung''' der SIM-Karte (zuletzt telefonisch erfragt am 24.04.2020 beim Anbieter [[Blau]]). Vermutlich da die verlorengehende Prepaidkarte/SIM inzwischen fast oder gänzlich kostenlos erhältlich ist und Prepaid nicht der (statistische) "Normalfall" der Mobilfunknutzung in Deutschland ist, wird diese Produktpolitik der Anbieter von der Bundesnetzagentur, bisher zumindest, stillschweigend geduldet.
Die Mitnahme einer Rufnummer vom Discounter zu einem neuen Anbieter (im Prepaid- oder im Postpaid-Bereich, das heißt auf Rechnung) ist in jedem Fall möglich (dies wird rechtlich von der Bundesnetzagentur zugesichert), sofern der neue Anbieter die eingehende Rufnummernportierung anbietet (hierzu und dass diese Aufnahme auch auf Seiten des aufnehmenden Providers völlig kostenlos sein müsse, besteht wiederum keine Verpflichtung). Die vorzeitige Mitnahme der Rufnummer ist inzwischen fast schon Usus (außer bei mobilcom-debitel (Prepaid), wo sogar eine Verpflichtung zu einer Abbuchungsermächtigung hinsichtlich der Portierungsgebühr vorgegeben wird), im Prepaidbereich jedoch mit einem Wermutstropfen versehen: Ausschließlich die Deutsche Telekom als Mobilfunkanbieter bietet sie nach unseren Erkenntnissen ihren Kunden gerne an (Magenta-mobil-Prepaid-Tarif, Discounter bieten dieses Feature von Haus aus '''nicht'''), man wird aber auch hier, wenn man nicht Glück hat bzw. hartnäckig bleibt, standardmäßig auf die Kündigung mit Wirksamkeit zu einem 14 Tage in der Zukunft liegenden Zeitpunkt verwiesen (im Chat oder an der Hotline kann man jedoch problemlos die vorzeitige Rufnummernmitnahme mit Zuweisung einer anderen Rufnummer bzw. Fortsetzung des Prepaid-Vertrags einstellen lassen). Es erfolgt sonst zur Zeit bei allen Prepaid-Angeboten (alle Anbieter) nach der Portierung unweigerlich die '''Abschaltung''' der SIM-Karte (zuletzt telefonisch erfragt am 24.04.2020 beim Anbieter [[Blau]]). Vermutlich da die verlorengehende Prepaidkarte/SIM inzwischen fast oder gänzlich kostenlos erhältlich ist und Prepaid nicht der (statistische) "Normalfall" der Mobilfunknutzung in Deutschland ist, wird diese Produktpolitik der Anbieter von der Bundesnetzagentur, bisher zumindest, stillschweigend geduldet.


==Wie gehe ich vor?==
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