BeschreibungBearbeiten

R-Gespräche (kommt von reverse billing das heißt "umgekehrte Abrechung") gehören abrechnungstechnisch zu den sogenannten "Mehrwertdiensten". Dabei wird der Angerufene normalerweise nach Annahme des Gespräches vor der Durchstellung zum Anrufenden explizit gefragt, ob er gewillt ist, die Kosten des Gespräches zu übernehmen. Erst nach Zustimmung kommt die für den Angerufenen kostenpflichtige Verbindung zustande. In Deutschland sind diese Art der Anrufe mittlerweile sehr selten geworden. Deutlich häufiger werden R-Gespräche zum Beispiel in den USA genutzt. So werden in US-amerikanischen Serien und Spielfilmen mit Szenen im Gefängnis häufig R-Gespräche bei Anrufen von Telefonzellen im Gefängnis thematisiert. Dort wird dem Angerufenen auch der Standort des Gespräches angesagt "Dies ist ein Anruf aus der Gefängnisanstalt XYZ, möchten Sie diesen Anruf entgegennehmen und die Kosten des Gespräches tragen...".

NützlichesBearbeiten

  • Im Mobilfunkbereich kommen R-Gespräche, außer möglicherweise bei dem Anbieter Sipgate Wireless (SIMQUADRAT, hier nur bei den geolokalen Festneztnummern), nicht vor.
  • R-Gespräche bei Nutzung von VoIP können durch Blockade/Nichtannahme der Anrufer mit den Rufnummern 0800-5522 (diese Nummer ist die die network provided number-Rufnummer des den Dienst nutzenden Anschlusses als user provided number überlagernde angezeigte Rufnummer), sowie der unbekannten Rufnummern (Dienst von YooCall unter 0800-1723, schickt die network provided number des Anrufenden als Rufnummer zum Angerufenen/"Getesteten") unterbunden werden.
  • Dann bleibt allerdings immer noch der (eingestellte) Dienst "123-R-CALL (Inhalt leer) der First Communication GmbH" übrig (0800-44123[Nummer]), welcher sich betreffs der Rufnummernübermittlung wie ein Anruf "direkt" von der rufenden Nummer aus verhält (immerhin mit der network provided "echten", nicht einer "beliebig gefälschten" zusätzlichen/"user provided" number/Nummer).
  • Aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe kann der Anschlussinhaber R-Gespräche an von ihm bestimmten Nummern (so zumindest wird es bei der Deutschen Telekom gehandhabt, entsprechend positiv getestete Anschlussart: "All IP") per Eintrag in eine Sperrliste welche bei der Bundesnetzagentur verwaltet und abgefragt wird unterbinden. Allerdings macht man damit auch seine eigene Telefonnummer auf Existenz und Belegung hin abfragbar.