Laufzeitverträge

Im Gegensatz zu Prepaid (übersetzt "Vor"-bezahlt) werden die anfallenden Kosten bei Laufzeitverträgen (also Grundgebühr, Kosten für Mobilfunknutzung etc.) immer erst zum Ende der Abrechnungsperiode aufsummiert und in aller Regel per Lastschrift beim Kunden vom Konto abgebucht. Laufzeitverträge werden stets über einen festgelegten Vertragszeitraum (häufig 24 Monate) abgeschlossen und verlängern sich stillschweigend um ein weiteres Jahr (neuerdings um einen weiteren Monat), wenn der Kunde den Vertrag nicht rechtzeitig kündigt. Es gibt aber auch Laufzeitverträge mit kürzeren Laufzeiten (irrtümlicherweise auch als Verträge ohne Laufzeit bezeichnet). Diese haben zumeist eine Laufzeit von nur einem Monat und verlängern sich ebenfalls stillschweigend um jeweils einen weiteren Monat, falls nicht gekündigt wird. Kündigungen können übrigens immer von beiden Seiten erfolgen. Insbesondere bei Verträgen mit kurzen Laufzeiten besteht somit die Gefahr, dass der Anbieter Konditionen zu Ungunsten des Kunden ändert. Akzeptiert der Kunde diese Änderungen nicht, macht der Anbieter häufig von seinem Kündigungsrecht Gebrauch. Im Zusammenhang mit Gerätemietverträgen bzw. neuerdings nur noch Abbezahlverträgen sind auch bis zu 36 Monate effektive Laufzeit im Bereich des Möglichen. Im Vergleich zu echtem Prepaid hat der Nutzer nur wenig Möglichkeiten, seinen Verbrauch zu kontrollieren. Andererseits braucht der Nutzer nicht auf sein Prepaidkonto zu achten, denn die Nutzung aller Dienste ist im Gegensatz zu Prepaid nicht von einem zuvor aufgeladenen Prepaidkonto abhängig. Laufzeitverträge dürfen in Deutschland nur von volljährigen gleich unbeschränkt geschäftsfähigen und kreditwürdigen (Schufa!) Personen abgeschlossen werden, weshalb besonders bei Jugendlichen (oder für Jugendliche, durch den/die Erziehungsberechtigte(n), oder mit Genehmigung bei beschränkt geschäftsfähigen Personen (ab 16 vollendeten Lebensjahren)) das Prepaid-Modell beliebt ist.