Handyortung

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Version vom 19. Juni 2017, 02:33 Uhr von imported>Frei13 (Fehlerhafte oder fragwürdige Informationen entfernt oder ergänzt. Dabei Annahme getroffen, dass die Ortung bei E-Plus-Gruppe-Angeboten wieder möglich ist, Quelle: Ortungs-Diensteanbieter, Bewerbung ihres Angebots.)
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Mit der mobilfunknetzbasierten Handyortung kann man die Position eines eigeschalteten Handys via Funkzellenbestimmung ausmachen. Die Rettungsleitstelle (112 oder 110) sendet hierbei (bei Bedarf) eine Stille SMS zur Auslösung eines Kommunikationsvorgangs am verwendeten Endgerät. Anschließend werden in einem automatisierten Verfahren die Stammdaten des Karteninhabers und der Standort der Basisstation, an der das Handy, Tablet etc. angemeldet ist, über den jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber bezogen. Außerdem erhält die Rettungsleitstelle bei jedem Anruf die persönlichen Daten des Anschlussinhabers. Möchte man sein Handy selbst orten, etwa weil es durch Diebstahl verloren gegangen ist, ist man hierbei auf den Netzbetreiber angewiesen. Karten in den O2-(Prepaid-)Tarifen haben in ihrem Online-Kundenservicecenter die (kostenlose) Möglichkeit der ungefähren Standortbestimmung; bei den anderen Anbietern ist man auf eine individuelle Anfrage beim Kundensupport, der dies dann evtl. an die Technik (oder bei den Resellern an den originären Netzbetreiber) weiterleiten muss angewiesen. Es gibt verschiedene Premium-(SMS-)basierende Dienste zur mobilfunknetzbasierten Handyortung. Diese sind, auch aus juristischen Gründen (desweiteren erfolgt jedesmal, wenn der Standort bestimmt wird, eine Nachricht explizit an den Anschlussinhaber bzw. an die "überwachte" Person), nur am "georteten" Endgerät selbst einricht- und konfigurierbar.

Verbraucherhinweis: Die bayerische Polizei hat für ihre spezielle Notrufnummer (110) ein auf WAP-Push (ersatzweise der Übermittlung eines Hyperlinks in der Push-SMS) basierendes System eingerichtet, das die GPS-Koordinaten des Smartphones über LocationBasedServices/Standortfreigabe im Webbrowser übermittelt. Medienbericht :hier:. Dies bringt eventuell jedoch keinen Vorteil, da im Zweifelsfall (zum Beispiel medizinischer Notfall) stehts vorrangig der Notruf 112 zu wählen ist und die polizeilichen Leitstellen falls nicht bereits von einer "Integrierten Leitstelle" absorbiert lediglich eine (Stand-)Leitung mit einer Art Direktdurchsage zu der Notrufleitstelle 112 haben (hierbei handelt es sich um einen anderen "Anschluss" als "den", der die unter 110 abgesetzten Anrufe abwickelt), was die Abwicklung des Notrufanliegens erheblich verzögern kann.



Die Handyortung wird inzwischen immer mehr über Apps, die den ungefähren (letzten) Standort über GPS o. ä. am Handy beziehen und dann über das Internet(protokoll) übermitteln realisiert. Hierbei gelten jedoch die gleichen juristischen Maßstäbe - die Informiertheit der "georteten" Person muss unbedingt und jederzeit gegeben sein - wie bei der bisherigen, mobilfunknetzbasierten Handyortung. Ob diese von den jeweiligen (Smartphone-)Apps auch eingehalten werden, ist jedoch schwer zu überprüfen.