Handyortung

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Mit der mobilfunknetzbasierten Handyortung kann man die Position eines eigeschalteten Handys via Funkzellenbestimmung ausmachen. Die Rettungsleitstelle (112 oder 110) sendet hierbei (bei Bedarf) eine Stille SMS zur Auslösung eines Kommunikationsvorgangs am verwendeten Endgerät. Anschließend werden in einem automatisierten Verfahren die Stammdaten des Karteninhabers und der Standort der Basisstation, an der das Handy, Tablet etc. angemeldet ist, über den jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber bezogen. Es gibt eine noch genauere Ortung über die Abfrage der Laufzeiten des Signals und ggf. die Einbeziehung weiterer Funkzellen in die Handyortung. Diese wird jedoch nur vom Netzbetreiber, bzw. von dessen Abteilung Technik, "händisch" vorgenommen. Möchte man sein Handy selbst orten, etwa weil es durch Diebstahl verlustig gegangen ist, ist man hierbei auf den Netzbetreiber angewiesen. Karten in den O2-(Prepaid-)Tarifen haben in ihrem Online-Kundenservicecenter die (kostenlose) Möglichkeit der ungefähren (siehe oben, erstes Verfahren reine Basisstationsbestimmung) Standortbestimmung; bei den anderen Anbietern ist man auf eine individuelle Anfrage beim Kundensupport, der dies dann evtl. an die Technik (oder bei den Resellern an den originären Netzbetreiber) weiterleiten muss angewiesen. Es gibt verschiedene Premium-(SMS-)basierende Dienste zur mobilfunknetzbasierten Handyortung. Diese sind, auch aus juristischen Gründen (desweiteren erfolgt jedesmal, wenn der Standort bestimmt wird, eine Nachricht explizit an den Anschlussinhaber bzw. an die "überwachte" Person), nur am "georteten" Endgerät selbst einricht- und konfigurierbar. Dieser Service steht nicht (mehr) im Netz von E-Plus Gruppe zur Verfügung, hier hat man die mobilfunknetzbasierte Ortung auf die (automatisiert beantworteten oder "händisch" bearbeiteten) Anfragen der Rettungsleitstellen und der Strafverfolgungs-/Justizbehörden beschränkt.

Die Handyortung wird inzwischen immer mehr über Apps, die den ungefähren (letzten) Standort über GPS o. ä. am Handy beziehen und dann über das Internet(protokoll) übermitteln realisiert. Hierbei gelten jedoch die gleichen juristischen Maßstäbe - die Informiertheit der "georteten" Person muss unbedingt und jederzeit gegeben sein - wie bei der bisherigen, mobilfunknetzbasierten Handyortung. Ob diese von den jeweiligen (Smartphone-)Apps auch eingehalten werden, ist jedoch schwer zu überprüfen.