AML

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AML (Advanced Mobile Location) ist ein Notrufsystem mit Standortübermittlung im Mobilfunknetz bzw. am Handy. Bei der Kontaktaufnahme mit dem Notdienst über die Notrufnummer 112 wird bei diesem System automatisch der präzise Standort übermittelt. Die übermittelten Standortdaten werden dabei über GPS (Global Positioning System) ermittelt und automatisch an die AML-Leitstelle übertragen, von dieser an die telefonisch erreichte Rettungsleitstelle (Voraussetzung ist die erfolgreiche Ermittung der GPS-Daten durch das Endgerät, was in der Regel einen Aufenthalt im Freien oder an das Satellitensignal nicht zu stark abschirmenden Gebäuden erforderlich macht). Zur Nutzung des Dienstes ist aktuell (Stand 10.10.2019) ein Smartphone oder Tablet mit aktivierter GPS-Funktion und einem Android-Betriebssystem ab Android 4.0 einschließlich der Google Play Services (Google Play Store) erforderlich. Eine Mobilfunkverbindung ist bei AML nicht zwingend erforderlich, lediglich eine Internetverbindung und ggf. die GPS-Ortung am Endgerät. Geräte mit dem Betriebssystemen iOS werden in der derzeit aktuellsten OS-Version (Stand: 13.12.2019) ebenfalls unterstützt. AML wurde im September 2019 bundesweit in Deutschland eingeführt und ist seit 10.10.2019 in allen Telefónica-Tarifen (Original-und Discountertarife), sowie in den Netzen der Telekom Deutschland GmbH und der Vodafone GmbH automatisch verfügbar. Aus Datenschutzgründen werden die per AML erfassten Standortdaten nach einer Stunde wieder auf dem AML-Knotenpunkt-Server (Leitstelle Freiburg oder Feuerwehr Berlin) gelöscht. Man kann bei einigen Ausführungen von Android (unter "Standort") die Übermittlung der AML-Daten wahlweise deaktivieren. Dies wird auch von Google in der Online-Android-Hilfe dokumentiert (Vorsicht, SMS-Versand an Notrufnummer(n) in Deutschland traditionell nicht möglich!). Eine eventuelle Funkzellenortung bleibt davon unberührt (bei dem Notruf wird bei Android (getestet mit Android 13 an einem Samsung Galaxy A32 5G) die Sprechverbindung grundsätzlich von der ersten eingelegten SIM-Karte / SIM1 aus hergestellt, einzige Ausnahme: Es wurde die SIM2 als Karte für abgehende Telefonie festgelegt, es ist jedoch keine SIM-Auswahl nach der Eingabe und Übermittlung der Zielrufnummer (im Test, 12.01.2023, die Notrufnummer 110) möglich). AML tritt erst inkraft, wenn ein Notruf an die europäische Notrufnummer 112 (oder auch Polizei 110) abgesetzt wurde. Der Notruf selbst ist dabei nur möglich, wenn die betreffende SIM-Karte sich in ihr Heimatnetz oder ein berechtigtes Roamingnetz (Vorsicht bei klassischem (Auslands-) Roaming, hierbei geht dann der Notruf zunächst ins Ausland!) einbuchen kann, für das Absetzen eines Notrufs bei nicht verfügbarem Netz des Netzes / der Netze (z. B. 1&1 Inlandroaming) der verwendeten / im Handy eingestellten SIM bräuchte man also eine von einer zusätzlichen Karte für das durch diese erst verfügbare (auch für den "GSM-Notruf 112"!) andere Netz aus hergestellte Mobilfunkverbindung/-anbindung (AML selbst setzt keine Notrufe ab, dies ist dedizierten "Notruf-Apps" (etwa NORA) mit deren systemimmanenten Einschränkungen und/oder auch Gefahren (!) vorbehalten). Android behandelt Notrufe zur 112 oder zur 110 (redundant erreicht in Deutschland in den Netzen Telekom, Vodafone und Telefónica Germany die 911 den Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst bzw. den allgemeinen (GSM-) Notruf 112) wie folgt: Es wird immer die standardmäßig für abgehende Anrufe festgelegte SIM (Dual-SIM) verwendet, wird eine vorhergehende Auswahl der zu verwendenden SIM eingestellt, benutzt Android ohne Rückfrage immer die erste SIM bzw. die SIM1 für den Call.

Bei Anrufen zur 110 ist die Ortung durch AML in Baden-Württemberg zur Zeit / 2024-03-18 nicht möglich (Quelle>>>).

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