Die Bundesnetzagentur hat einen bedeutenden Schritt in Richtung eines schnelleren Glasfaserausbaus unternommen. Mit ihrem aktuellen Beschluss zur Mitnutzung passiver Eisenbahninfrastruktur stärkt die Behörde die Möglichkeiten, digitale Netzinfrastrukturen effizienter auszubauen. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betont: „Mit der Entscheidung stärken wir einen schnelleren Glasfaserausbau. Gleichzeitig senden wir ein Zukunftssignal, dass passive Netzinfrastrukturen regelmäßig geeignet sind, Komponenten digitaler Netzinfrastrukturen aufzunehmen.“
Im Zentrum der Entscheidung stand ein Streitfall zwischen der Telekom Deutschland GmbH und der DB InfraGO AG. Dabei ging es um die Nutzung eines Leerrohres im Bereich des Bahnübergangs in Stavenhagen. Die Telekom plante, mithilfe dieses Leerrohres Glasfaseranschlüsse für Endkunden nördlich des Bahnübergangs bereitzustellen.
Uneinigkeit bestand über die Bedingungen und Entgelte des Mitnutzungsangebots. Die Telekom Deutschland beantragte daraufhin ein Streitbeilegungsverfahren bei der Bundesnetzagentur, um eine verbindliche Regelung zu erzielen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Zugangsanträge und das Mitnutzungsangebot überarbeitet. Die Beschlusskammer der Bundesnetzagentur moderierte die Verhandlungen zwischen den Parteien, um eine Lösung mit maximaler Akzeptanz zu erreichen. Letztlich entschied die Bundesnetzagentur verbindlich über die Rahmenbedingungen der Mitnutzung.
Wichtig ist, dass kein absoluter Vorrang des Eisenbahnbetriebs besteht. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs wird durch bestehende Gesetze und technische Richtlinien geregelt. Diese Regelungen wurden bei der Entscheidungsfindung angemessen berücksichtigt.
Das überarbeitete Mitnutzungsangebot der DB InfraGO wurde für die Telekom verbindlich angeordnet. Die Telekom hat bis zum 5. Mai 2024 Zeit, das Angebot anzunehmen.
Die Bundesnetzagentur übernimmt die Funktion einer nationalen Streitbeilegungsstelle. Mit ihrer Expertise klärt sie Streitfragen rund um die Mitnutzung digitaler Infrastrukturen rasch und verbindlich. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Webseite der Bundesnetzagentur: Details zur Streitbeilegung
Schreibe einen Kommentar