Rufnummernmitnahme: Unterschied zwischen den Versionen
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Beantragen Sie dort ein Starterpaket und wählen dabei Rufnummernmitnahme aus. Auch kann es möglich sein, dass Sie zunächst ein gewöhnliches Starterset im Handel erwerben müssen, welches | Beantragen Sie dort ein Starterpaket und wählen dabei Rufnummernmitnahme aus. Auch kann es möglich sein, dass Sie zunächst ein gewöhnliches Starterset im Handel erwerben müssen, welches dann explizit mit erforderlichen Angaben zur mitzunehmenden Rufnummer freigeschaltet wird (zum Beispiel PENNY MOBIL, ja! mobil und andere). Eine vollständige Liste mit Angaben zu den Gesellschaften welche Rufnummern vergeben dürfen (sog. Portierungskennung vorhanden) findet man hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/Portierungskennungen/VerzeichnisPortKenn_Basepage.html. | ||
Bei der Beantragung müssen Sie '''exakt dieselben Angaben''' machen, die bei dem Anbieter, bei dem Sie zur Zeit Kunde sind, vorliegen (bei Privatkunden Name, Vorname(n), Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer; bei Firmenkunden Firma, Anschrift, Kundennummer beim alten Anbieter, Rufnummer). Achten Sie bei einem '''Vertragstarif''' darauf, dass eine Rufnummernmitnahme von 123 Tagen vor Vertragsende bis zu 90 Tagen nach Vertragsende möglich ist. Bedenken Sie in diesem Fall, dass | Bei der Beantragung müssen Sie '''exakt dieselben Angaben''' machen, die bei dem Anbieter, bei dem Sie zur Zeit Kunde sind, vorliegen (bei Privatkunden Name, Vorname(n), Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer; bei Firmenkunden Firma, Anschrift, Kundennummer beim alten Anbieter, Rufnummer). Achten Sie bei einem '''Vertragstarif''' darauf, dass eine Rufnummernmitnahme von 123 Tagen vor Vertragsende bis zu 90 Tagen nach Vertragsende möglich ist. Bedenken Sie in diesem Fall, dass Ihr alter Anbieter das Entgelt für die Rufnummermitnahme in Rechnung stellt. Achten Sie bei einem '''Prepaidanbieter''' darauf, dass sich ausreichend Guthaben für die Portierung auf dem Guthabenkonto befindet und der alte Anbieter eine Verzichtserklärung von Ihnen erhalten hat. Es kann sinnvoll sein, die Verzichtserklärung auch an den neuen Anbieter zu versenden, alternativ kann man auch die vorzeitige Rufnummernportierung (sog. Opt-in-Verfahren) beantragen, hierbei muss man sich allerdings um eine evtl. gewünschte Beendigung des Vertrags, sei es Prepaid oder Postpaid, nachher selber kümmern. | ||
'''Portierung mit Firmenkunden-Daten zu Privatkunden-Daten oder umgekehrt:''' Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Portierung von einem Firmenkunden auf einen Privatkunden oder umgekehrt nicht bei allen Anbietern in alle Vertragsmodelle möglich ist und eine Portierung erhebliche Schwierigkeiten bis hin zur Unmöglichkeit verursachen kann, wenn der neue Anbieter nur mit dem Status des neuen Vertrages (entweder Firmenkunde oder aber Privatkunde) beim alten Anbieter die Portierung anfragen kann. In diesen Fällen muss unbedingt gewährleistet sein, dass der neue Anbieter auch mit den Daten des alten Vertrages beim vorherigen Anbieter die Portierung anfragen kann. So | '''Gemachte Erfahrung Portierung mit Firmenkunden-Daten zu Privatkunden-Daten oder umgekehrt:''' Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Portierung von einem Firmenkunden auf einen Privatkunden oder umgekehrt nicht bei allen Anbietern in alle Vertragsmodelle möglich ist und eine Portierung erhebliche Schwierigkeiten bis hin zur Unmöglichkeit verursachen kann, wenn der neue Anbieter nur mit dem Status des neuen Vertrages (entweder Firmenkunde oder aber Privatkunde) beim alten Anbieter die Portierung anfragen kann. In diesen Fällen muss unbedingt gewährleistet sein, dass der neue Anbieter auch mit den Daten des alten Vertrages beim vorherigen Anbieter die Portierung anfragen kann. So wird beispielsweise die Portierung eines bei einem anderen Anbieter bestehenden Firmenkunden-Accounts in einen Privatkunden-Tarif der DTAG (z. B. "Magenta Mobil Prepaid") von der aufnehmenden Telecom aufgrund der nicht in Übereinstimmung zu bringenden Besitzerdaten nicht durchgeführt. Sollte beim alten Anbieter bereits mit Hinweis auf den Portierungswunsch gekündigt worden sein, droht hier sogar nach Ablauf einer (vorausgesetzten) Überlegungsfrist der Rufnummernverlust, sofern man nicht bereit ist, einen entsprechenden Business-Tarif der Telekom Deutschland GmbH zu akzeptieren (dorthin wäre die Portierung bei dem gezeigten Beispiel möglich). | ||
==Sonderfälle== | ==Sonderfälle== |
Version vom 11. September 2018, 19:14 Uhr
Erläuterung
MNP steht für "Mobile Number Portability" -- die Rufnummernmitnahme bei einem Anbieterwechsel.
Dabei kann der Kunde beim Wechsel des Mobilfunkanbieters seine bisherige Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen. Die Mitnahme ist beim bisherigen Anbieter immer kostenpflichtig, so werden je nach Anbieter zwischen 24,95 € und 30,72 € Portierungsentgelt erhoben. Laut Bundesnetzagentur darf diese Obergrenze nicht überschritten werden, was bei einigen Anbietern dennoch vorkommt. Dagegen sollte Widerspruch eingelegt werden. Der neue Anbieter kann ebenfalls ein Entgelt berechnen, hiervon wird jedoch kaum Gebrauch gemacht. Vielmehr bieten die Prepaid-Anbieter meist um die 25 Euro Extra-Guthaben für die Mitnahme der bisherigen Rufnummer an, um die Abschreckung vor des Portierungsentgelts beim alten Anbieter zu mindern. Allgemein kann in Discounterbereich bei nahezu allen Anbietern eine solche Rufnummernmitnahme vom Altanbieter durchgeführt werden.
Handelt es sich beim bisherigen Vertrag um einen Prepaidmodell, so muss neben der abzugebenden Verzichtserklärung auch der Betrag für die Rufnummernmitnahme als Guthaben auf dem Prepaidkonto vorhanden sein oder muss vor Vertragsende extra überwiesen oder aufgebucht (je nach Anbieter zwischen vorgegebenen 5 und 30 Euro) werden. Da die meisten Anbieter in ihren Verzichtserklärungen einbauen, dass der Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens, welches nach Abzug des Portierungsentgelts vorhanden ist, verfällt, bietet sich hier eine Banküberweisung an. Da hierbei der Überweisungsbetrag exakt angegeben werden kann, bliebe somit kein Restguthaben übrig. Ebenfalls kann der Klausel widersprochen werden und durch Angabe der Bankdaten eine Auszahlung des Restguthabens eingefordert werden.
Die Mitnahme einer Rufnummer vom Discounter zu einem neuen Anbieter (im Prepaid- oder Postpaid-Bereich, das heißt auf Rechnung) ist in jedem Fall immer möglich (dies wird rechtlich von der Bundesnetzagentur zugesichert), sofern der neue Anbieter die eingehende Rufnummernportierung anbietet.
Wie gehe ich vor?
Vergewissern Sie sich, dass der von Ihnen anvisierte Anbieter für den gewünschten Tarif einen Import der Rufnummer zulässt.
Beantragen Sie dort ein Starterpaket und wählen dabei Rufnummernmitnahme aus. Auch kann es möglich sein, dass Sie zunächst ein gewöhnliches Starterset im Handel erwerben müssen, welches dann explizit mit erforderlichen Angaben zur mitzunehmenden Rufnummer freigeschaltet wird (zum Beispiel PENNY MOBIL, ja! mobil und andere). Eine vollständige Liste mit Angaben zu den Gesellschaften welche Rufnummern vergeben dürfen (sog. Portierungskennung vorhanden) findet man hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/Portierungskennungen/VerzeichnisPortKenn_Basepage.html.
Bei der Beantragung müssen Sie exakt dieselben Angaben machen, die bei dem Anbieter, bei dem Sie zur Zeit Kunde sind, vorliegen (bei Privatkunden Name, Vorname(n), Anschrift, Geburtsdatum, Rufnummer; bei Firmenkunden Firma, Anschrift, Kundennummer beim alten Anbieter, Rufnummer). Achten Sie bei einem Vertragstarif darauf, dass eine Rufnummernmitnahme von 123 Tagen vor Vertragsende bis zu 90 Tagen nach Vertragsende möglich ist. Bedenken Sie in diesem Fall, dass Ihr alter Anbieter das Entgelt für die Rufnummermitnahme in Rechnung stellt. Achten Sie bei einem Prepaidanbieter darauf, dass sich ausreichend Guthaben für die Portierung auf dem Guthabenkonto befindet und der alte Anbieter eine Verzichtserklärung von Ihnen erhalten hat. Es kann sinnvoll sein, die Verzichtserklärung auch an den neuen Anbieter zu versenden, alternativ kann man auch die vorzeitige Rufnummernportierung (sog. Opt-in-Verfahren) beantragen, hierbei muss man sich allerdings um eine evtl. gewünschte Beendigung des Vertrags, sei es Prepaid oder Postpaid, nachher selber kümmern.
Gemachte Erfahrung Portierung mit Firmenkunden-Daten zu Privatkunden-Daten oder umgekehrt: Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Portierung von einem Firmenkunden auf einen Privatkunden oder umgekehrt nicht bei allen Anbietern in alle Vertragsmodelle möglich ist und eine Portierung erhebliche Schwierigkeiten bis hin zur Unmöglichkeit verursachen kann, wenn der neue Anbieter nur mit dem Status des neuen Vertrages (entweder Firmenkunde oder aber Privatkunde) beim alten Anbieter die Portierung anfragen kann. In diesen Fällen muss unbedingt gewährleistet sein, dass der neue Anbieter auch mit den Daten des alten Vertrages beim vorherigen Anbieter die Portierung anfragen kann. So wird beispielsweise die Portierung eines bei einem anderen Anbieter bestehenden Firmenkunden-Accounts in einen Privatkunden-Tarif der DTAG (z. B. "Magenta Mobil Prepaid") von der aufnehmenden Telecom aufgrund der nicht in Übereinstimmung zu bringenden Besitzerdaten nicht durchgeführt. Sollte beim alten Anbieter bereits mit Hinweis auf den Portierungswunsch gekündigt worden sein, droht hier sogar nach Ablauf einer (vorausgesetzten) Überlegungsfrist der Rufnummernverlust, sofern man nicht bereit ist, einen entsprechenden Business-Tarif der Telekom Deutschland GmbH zu akzeptieren (dorthin wäre die Portierung bei dem gezeigten Beispiel möglich).
Sonderfälle
Eine interne (explizite) Portierung der selben Rufnummer beim selben Anbieter ist nicht möglich (z.B. bei Tarifwechsel, Neukundenkonditionen, etc., der Wechsel von Prepaid zu Postpaid ist jedoch bei keinem Anbieter betroffen, der in umgekehrter Richtung, von Postpaid zu Prepaid ist bei Vodafone und T-Mobile in Form eines einfachen Vertragswechsels (ohne Portierung) möglich, bei Telefónica (O2) war diese Möglichkeit "im Vertrag zu bleiben" (und Prepaid zu buchen) zunächst versperrt, was inzwischen durch die Möglichkeit einer Portierung auf die vorläufige Nummer einer Prepaid-SIM-Karte ersetzt worden ist). Sollte so etwas nötig sein, ist der Umweg über eine Portierung zu einem anderen Anbieter und dann eine erneute Rückportierung zum übrsprünglichen Anbieter allerdings möglich.
Das gleiche Verfahren - Umweg über eine Portierung zu einem anderen Anbieter und von dort dann Weiterportierung zm eigentlich gewünschten Anbieter - empfiehlt sich auch bei Portierungsproblemen aufgrund des Statuswechsels von Firmenkunde zu Privatkunde oder umgekehrt.
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